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Ein grüner Taschenrechner liegt auf mehreren Geldscheinen

© Bezirksregierung Münster


26.04.2022
Haushalte 2022 der Kreise, kreisfreien Städte und Kommunen

Die Kommunalaufsicht bei der Bezirksregierung Münster trägt dafür Sorge, dass Kommunen im Regierungsbezirk ihre Selbstverwaltung im Rahmen des geltenden Rechts ausüben. Die Schwerpunkte der Kommunalaufsicht liegen in der Allgemeinen Kommunalaufsicht und der Finanzaufsicht.

Die Bezirksregierung Münster prüft im Rahmen der Finanzaufsicht haushaltsrechtliche Satzungen und Sicherungskonzepte.

Die Behörde ist zuständig für die Überprüfung der Haushalte der Kreise Borken, Coesfeld, Recklinghausen, Steinfurt und Warendorf sowie für die drei kreisfreien Städte Bottrop, Gelsenkirchen und Münster. 

Die Pressemitteilungen zu den einzelnen Haushalten werden nach Abschluss der Prüfungen an dieser Stelle gesammelt veröffentlicht:


Kreis Borken: Haushalt des Kreises genehmigt

Pressemitteilung vom 26.04.2022

Münster/Kreis Borken. Die Bezirksregierung Münster hat den Haushalt 2022 des Kreises Borken geprüft und den beschlossenen Hebesatz der allgemeinen Kreisumlage in Höhe von 22,9 Prozent genehmigt.

Im Haushalt 2022 des Kreises Borken stehen Gesamterträgen in Höhe von 613,894 Millionen Euro Gesamtaufwendungen in Höhe von 619,602 Millionen Euro gegenüber. Über die Kreisumlage werden vom Kreis Borken 135.028.195 Euro eingenommen und über die Jugendamtsumlage weitere 67.678.722 Euro.

Gegenüber dem Vorjahr (24,0 Prozent) wurde der Hebesatz der allgemeinen Kreisumlage um 1,1 Prozentpunkte gesenkt. Der Hebesatz der Jugendamtsumlage wurde gegenüber dem Vorjahr (25,5 Prozent) um 1,1 Prozentpunkte auf 26,6 Prozent (nicht genehmigungspflichtig) angehoben.

Der Haushalt 2022 des Kreises Borken ist damit fiktiv ausgeglichen geplant. Aus Gründen der Rücksichtnahme auf seine kreisangehörigen Städte und Gemeinden hat der Kreistag einen Jahresfehlbetrag von 5.707.876 Euro beschlossen. Die Ausgleichsrücklage wird in Anspruch genommen.

Die Planjahre 2023 bis 2025 sind ausgeglichen dargestellt.

Von der gesetzlichen Regelung über die Isolierungsmöglichkeit der Corona-bedingten Schäden im Haushalt (Mehraufwendungen und Mindererträge), die das Land geschaffen hatte, um die finanzielle Handlungsfähigkeit der Kommunen während der Pandemie zu erhalten, musste der Kreis in der Haushaltsplanung dank des erhöhten Bundesanteils an den Kosten der Unterkunft, der als allgemeines Deckungsmittel dient, keinen Gebrauch machen.

Der Kreis Borken hat für Investitionsmaßnahmen rund 28 Millionen Euro vorgesehen. 13,4 Millionen Euro sind für Baumaßnahmen (5,7 Millionen Euro für den Straßen- und Radwegebau sowie 5,5 Millionen Euro im Schulbereich) geplant.

Stadt Bottrop: Haushalt der Stadt bestätigt

Pressemitteilung vom 21.01.2022

Münster/Bottrop. Der Haushalt 2022 der Stadt Bottrop wurde von der Bezirksregierung Münster geprüft und jetzt bestätigt.

Der Rat der Stadt Bottrop hatte am 23. November 2021 den Haushalt für das Jahr 2022 beschlossen. Gesamterträgen in Höhe von 456,5 Millionen Euro stehen Gesamtaufwendungen in Höhe von 456,3 Millionen Euro gegenüber. Somit ist ein Jahresüberschuss von rund 200.000 Euro zu erwarten. Der Haushalt ist ausgeglichen.

2022 ist das erste Haushaltsjahr nach dem Auslaufen des Stärkungspakts Stadtfinanzen. Die Stadt Bottrop unternimmt große Anstrengungen, um den Haushalt zu konsolidieren und plant weiterhin originäre Haushaltsausgleiche bis einschließlich 2025, was von der Bezirksregierung positiv aufgenommen wird.

Durch die Teilnahme am Stärkungspakt wurde eine bilanzielle Überschuldung erfolgreich abgewendet. Die Stadt hat Eigenkapital mit Allgemeiner Rücklage und Ausgleichsrücklage aufgebaut, die als Puffer für künftige Belastungen von großer Bedeutung sind. Für die Jahre der mittelfristigen Finanzplanung hat die Stadt weitere knappe Jahresüberschüsse eingeplant.

Bottrop wird 2022 Investitionen in Höhe von 78,7 Millionen Euro, insbesondere für Baumaßnahmen im Schulsektor und im KiTa-Ausbau, tätigen. Die Planung der Investitionsmaßnahmen sollte allerdings regelmäßig auf ihre Realisierbarkeit im Planungszeitraum unter den gegebenen Bedingungen überprüft werden.

Die finanzwirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Pandemie sind nach wie vor sehr präsent. Dabei ist der Stadt der gesetzlichen Regelung über die Isolierungsmöglichkeit der pandemiebedingten Schäden im Haushalt (Mehraufwendungen und Mindererträge) zugutegekommen. Diese hatte das Land geschaffen, um die finanzielle Handlungsfähigkeit der Kommunen während der Pandemie zu erhalten. Hiervon hat Bottrop Gebrauch gemacht.

Eine weitere Herausforderung für die Stadt sind neue Aufgaben und stetig steigende Aufwendungen im Sozialbereich und im Bereich Kinder-, Jugend- und Familienhilfe. Hier kann die Stadt teilweise mit Erstattungen von Land und Bund rechnen.

Kreis Coesfeld: Haushalt genehmigt

Pressemitteilung vom 1.03.2022

Münster/Coesfeld. Die Bezirksregierung Münster hat jetzt (1.03.2022) den Haushalt 2022 des Kreises Coesfeld geprüft und den Hebesatz zur allgemeinen Kreisumlage genehmigt. Der Haushalt wurde vom Kreistag im Dezember 2021 verabschiedet.

Die Erträge des Kreises lagen bei rund 425,6 Millionen Euro und die Ausgaben bei rund 427,2 Millionen Euro. Somit weist der Haushalt einen Jahresfehlbetrag in Höhe von rund 1,6 Millionen Euro auf. Doch der Haushalt ist fiktiv ausgeglichen, da der Jahresfehlbetrag durch Verringerung der Ausgleichsrücklage ausgeglichen wird. Wie in den Vorjahren hat sich der Kreis entschieden, sein Eigenkapital in Anspruch zu nehmen, um die kreisangehörigen Kommunen zu entlasten.

Der Umlagesatz der allgemeinen Kreisumlage sinkt auf 28,50 Prozent. Auch der Zahlbetrag liegt mit rund 90,2 Millionen Euro leicht unter dem Vorjahresbetrag. Der Umlagesatz der Jugendamtsumlage steigt auf 22,43 Prozent. Der Zahlbetrag steigt ebenfalls um rund 4,4 Millionen Euro auf rund 43,5 Millionen Euro. Auch mit der diesjährigen Haushaltsplanung weist der Kreis Coesfeld außerordentliche Erträge zum Ausgleich Corona-bedingter Schäden aus. Diese haben eine moderate Höhe von 833.000 Euro.

Stadt Gelsenkirchen: Haushalt von der Bezirksregierung Münster genehmigt

Pressemitteilung vom 31.01.2022

Münster/Gelsenkirchen. Der Haushalt 2022 der Stadt Gelsenkirchen wurde von der Bezirksregierung Münster geprüft und bestätigt.

Die Stadt Gelsenkirchen hatte nach zehn Jahren Teilnahme am Stärkungspakt Stadtfinanzen den ersten Haushalt nach den regulären Vorschriften der Gemeindeordnung des Landes Nordrhein-Westfalen (NRW) aufgestellt und am 9. Dezember im Rat beschlossen.

Danach stehen im Haushalt 2022 Gesamterträgen in Höhe von 1,156 Milliarden Euro Gesamtaufwendungen in Höhe von 1,186 Milliarden Euro gegenüber. Die Corona-bedingten Schäden in Höhe von 32,4 Millionen Euro wurden isoliert dargestellt. Der Jahresüberschuss wird mit 2 Millionen Euro beziffert.

Der Haushalt 2022 der Stadt Gelsenkirchen ist ausgeglichen und auch die Jahre der mittelfristigen Ergebnisplanung werden mit Überschüssen geplant.

Die Corona-Pandemie hat nach wie vor erhebliche Auswirkungen auf den Haushalt der Stadt. Sie nutzt die landesseitigen Möglichkeiten der Isolierung Pandemie bedingter Schäden zum Haushaltsausgleich.

Gemeinde Laer: Haushalt der Gemeinde genehmigt

Pressemitteilung vom 01.02.2022

Münster/Laer. Gute Nachrichten für die Gemeinde Laer: Die Bezirksregierung Münster hat die fünfte Fortschreibung des Haushaltssanierungsplanes genehmigt. Im Dezember 2021 hat der Gemeinderat Haushaltssatzung und Haushaltsplan für das Jahr 2022 beschlossen. Bei Gesamterträgen von 13.502.000 Euro und Gesamtaufwendungen von 13.448.000 Euro liegt der Jahresüberschuss bei rund 54.000 Euro. Damit ist die wichtigste Vorgabe des Stärkungspaktes, ein ausgeglichener Haushalt, erfüllt.

Der Erfolg kann nicht zuletzt mithilfe der sieben Maßnahmen aus dem Haushaltssanierungsplan mit einem Konsolidierungsvolumen von 138.300 Euro erzielt werden. Die Gemeinde Laer nimmt freiwillig an der dritten Stufe des Stärkungspaktes Stadtfinanzen teil und schreibt ihren Sanierungsplan seit dem Jahr 2017 jährlich bis 2023 fort. Im Jahr 2017 hat sie hierfür einmalig eine Konsolidierungshilfe des Landes erhalten. Die Stärkungspaktteilnahme und die stets durchgesetzte, strikte Haushaltsdisziplin der Gemeinde haben dafür gesorgt, dass die 2014 eingetretene bilanzielle Überschuldung mit dem Jahresabschluss 2018 bereits wieder abgebaut und Eigenkapital aufgebaut werden konnte. Mit den Jahresabschlüssen 2019 und 2020 konnte das Eigenkapital dank weiterer Jahresüberschüsse ausgebaut werden. Nichtsdestotrotz ist die Eigenkapitalausstattung der Gemeinde im kreisweiten Vergleich weiterhin als gering einzustufen.

Mit dem Haushaltsplan 2022 wird erneut ein positives Jahresergebnis prognostiziert, sodass eine Gefährdung der Ziele des Stärkungspaktes aktuell nicht zu befürchten ist. Auch für die Folgejahre 2023 bis 2025 plant die Gemeinde positive Ergebnisse. Der Haushaltsausgleich kann in 2022 jedoch, wie bereits im Vorjahr, pandemiebedingt nur mithilfe der Bildung eines außerordentlichen Ertrages erreicht werden. Dabei ist der Gemeinde die gesetzliche Regelung über die Isolierungsmöglichkeit der corona-bedingten Schäden im Haushalt (Mehraufwendungen und Mindererträge) zugutegekommen, die das Land geschaffen hatte, um die finanzielle Handlungsfähigkeit der Kommunen während der Pandemie zu erhalten. Diese Regelung hat die Gemeinde angewendet.

Die Gemeinde Laer hat bereits bewiesen, dass sie auch ohne Konsolidierungshilfe des Landes einen ausgeglichenen Haushalt in Planung und Rechnung erreichen kann. Zwar stellt die Corona-Pandemie weiterhin eine große Belastung dar, die Erfahrung der letzten Jahre stimmt die Bezirksregierung dennoch positiv, dass die Gemeinde auch in Zukunft finanziell wieder stabil auf eigenen Füßen stehen kann.

Stadt Münster: Bezirksregierung bestätigt Haushalt der Stadt Münster

Pressemitteilung vom 31.01.2022

Münster. Die Bezirksregierung Münster hat den Haushalt 2022 der Stadt Münster geprüft und jetzt bestätigt.

Die Stadt Münster hatte am 15. Dezember 2021 den Haushalt für das Jahr 2022 beschlossen. Demnach stehen Gesamterträgen in Höhe von 1,311 Milliarden Euro Gesamtaufwendungen in Höhe von 1,377 Milliarden Euro gegenüber. Der Jahresfehlbetrag wird mit 65,7 Millionen Euro beziffert und kann in diesem Jahr aus der Ausgleichsrücklage entnommen werden.

Der Haushalt 2022 der Stadt Münster ist fiktiv ausgeglichen. In die Haushaltsprüfung werden stets auch die drei auf das Haushaltsjahr folgenden Planjahre einbezogen. Die vorgelegten Plandaten sehen einen Verbrauch der Ausgleichsrücklage im Planjahr 2024 vor. Der derzeit für 2025 geplante Jahresfehlbetrag in Höhe von 52,4 Millionen Euro verringert die allgemeine Rücklage. Wesentliche Ursache für die geplanten Jahresfehlbeträge bleibt das fortbestehende Missverhältnis von Erträgen und Aufwendungen.

Die ungebremste Verringerung der allgemeinen Rücklage birgt Risiken und muss im Hinblick auf eine mögliche Pflicht zur Aufstellung eines Haushaltssicherungskonzepts nach den Kriterien des § 76 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (NRW) betrachtet werden.

Bei einer annähernden Fortschreibung des Defizits von 2025 auch im Folgejahr 2026 wäre die Aufstellung eines Haushaltssicherungskonzepts voraussichtlich unvermeidbar. Rat und Verwaltung sind daher zu Sparmaßnahmen bereits für das Haushaltsaufstellungsverfahren 2023 aufgerufen.

Die finanzwirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Pandemie sind nach wie vor präsent. Dabei ist der Stadt die gesetzliche Regelung über die Isolierungsmöglichkeit der pandemiebedingten Schäden im Haushalt (Mehraufwendungen und Mindererträge) zugutegekommen. Diese hatte das Land geschaffen, um die finanzielle Handlungsfähigkeit der Kommunen während der Pandemie zu erhalten. Hiervon hat die Stadt Münster Gebrauch gemacht.

Das Investitionsvolumen der Stadt Münster für das Jahr 2022 wird mit 268,4 Millionen Euro beziffert. Insbesondere Baumaßnahmen im Schulsektor und beim KiTa-Ausbau, Tiefbaumaßnahmen im Bereich der Abwasserbeseitigung und der Errichtung von Verkehrsflächen und –anlagen sind geplant.

Es hat sich zuletzt mehrfach gezeigt, dass die zahlreichen beschlossenen Investitionen nicht in den geplanten Zeitfenstern umsetzbar sind. Die Bezirksregierung weist darauf hin, dass sich die Investitionsplanung zukünftiger Haushalte verstärkt auf realistisch von der Verwaltung zu bewältigende Maßnahmenpakete ausrichten sollte.

 

Kreis Recklinghausen: Haushalt genehmigt

Pressemitteilung vom 28.01.2022

Münster/Kreis Recklinghausen. Die Bezirksregierung Münster hat den Haushalt 2022 des Kreises Recklinghausen geprüft und jetzt mit dem Hebesatz der Kreisumlage genehmigt.

Der Kreistag Recklinghausen hatte den Haushalt mit Beschluss vom 29. November 2021 beschlossen. Darin stehen Gesamterträgen in Höhe von 1,304 Milliarden Euro Gesamtaufwendungen in Höhe von 1,312 Milliarden Euro gegenüber. Der Jahresfehlbetrag wird mit 7,776 Millionen Euro beziffert.

Der Haushalt 2022 ist fiktiv ausgeglichen, da der Fehlbetrag durch die Verringerung der Ausgleichsrücklage ausgeglichen werden kann.

Der Umlagesatz der Kreisumlage liegt mit 35,68 Prozent um 0,24 Prozentpunkte unter dem Vorjahreswert. Der Zahlbetrag steigt aufgrund gestiegener Umlagegrundlagen um 10,036 Millionen Euro gegenüber dem Vorjahr auf jetzt 416,152 Millionen Euro.

Für das Jahr 2023 wurde ebenfalls ein Fehlbetrag (3,786 Millionen Euro) und damit ein nur fiktiv ausgeglichener Haushalt eingeplant. Für 2024 und 2025 ist jeweils ein in Erträgen und Aufwendungen ausgeglichener Haushalt vorgesehen.

Das Investitionsvolumen für den Kreis Recklinghausen beträgt in diesem Jahr 82,554 Millionen Euro: Schwerpunkte des Investitionsprogramms 2022 sind insbesondere Baumaßnahmen an den Berufskollegs und am Kreishaus, der Bau von Brücken und Straßenbaumaßnahmen sowie eine geplante Finanzanlage.

Kreis Steinfurt: Haushalt genehmigt

Pressemitteilung vom 02.03.2022

Münster/Kreis Steinfurt. Die Bezirksregierung Münster hat den Haushalt 2022 des Kreises Steinfurt und den Hebesatz der Kreisumlage von 27,8 Prozent (Vorjahr 27,8 Prozent) genehmigt.

Gesamterträgen in Höhe von 661,746 Millionen Euro stehen Gesamtaufwendungen in Höhe von 661,746 Millionen Euro gegenüber. Damit ist der Kreishaushalt originär ausgeglichen.

Die Jahre der mittelfristigen Ergebnisplanung 2023 bis 2025 werden mit ebenfalls ausgeglichenen Jahresergebnissen geplant. Der Haushalt des Kreises Steinfurt ist so geplant, dass derzeit kein Eigenkapital verbraucht werden muss.

Kreis Warendorf: Bezirksregierung Münster genehmigt Haushalt des Kreises

Pressemitteilung vom 21.02.2022

Münster/Kreis Warendorf. Die Bezirksregierung Münster hat den Haushalt 2022 des Kreises Warendorf geprüft und mit dem beschlossenen Hebesatz der allgemeinen Kreisumlage in Höhe von 30,20 Prozent genehmigt. Der Hebesatz der Jugendamtsumlage wurde auf 21,10 Prozent festgesetzt.

Gesamterträgen in Höhe von 475,749 Millionen Euro stehen Gesamtaufwendungen in Höhe von 480,568 Millionen Euro gegenüber. Der Jahresfehlbetrag im Haushalt 2022 von 4,819 Millionen Euro wird erneut durch die Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage gedeckt, um die kreisangehörigen Kommunen finanziell zu entlasten. Die Ausstattung mit Eigenkapital ist weiterhin als sehr gering einzustufen.

Steigende Einzelfallkosten und zusätzliche Aufgaben in den Bereichen Soziales und Kinder-, Jugend- und Familienhilfe belasten den Haushalt und erfordern den Einsatz von zusätzlichem Personal.

Das Investitionsvolumen wird in diesem Jahr mit 37,058 Millionen Euro veranschlagt. Schwerpunkte sind hier insbesondere Maßnahmen im Straßenbau und Immobilienmanagement.

Der Kreis Warendorf hat die gesetzliche Regelung über die Isolierungsmöglichkeit der corona-bedingten Schäden im Haushalt (Mehraufwendungen und Mindererträge) angewendet. Das Land Nordrhein-Westfalen hatte diese geschaffen, um die finanzielle Handlungsfähigkeit der Kommunen während der Pandemie zu erhalten. Der Kreis musste hiervon dank des erhöhten Bundesanteils an den Kosten der Unterkunft, der als allgemeines Deckungsmittel dient, keinen Gebrauch machen.

Als ausgesprochen positiv sieht die Bezirksregierung Münster die Bemühungen des Kreises Warendorf, der seit 2017 die Schulden im investiven Bereich konsequent abgebaut hat.

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