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Kalkabbau

Symbolbild © Bezirksregierung Münster


16.12.2022
Calcis: Antrag auf Erweiterung und Vertiefung des Steinbuchs in Lienen abgelehnt

Münster. Der Antrag der Firma Calcis auf Erweiterung und Vertiefung ihres Steinbruchs in Lienen ist abgelehnt worden. Die abschließende Beurteilung des Vorhabens kommt zu dem Ergebnis, dass das Vorhaben mit dem Naturschutzrecht nicht vereinbar ist.

Eine immissionschutzrechtliche Genehmigung darf nur dann erteilt werden, wenn die Anforderungen des Immissionsschutzes erfüllt sind und keine anderen öffentlich-rechtlichen Vorschriften und Belange des Arbeitsschutzes dem Vorhaben entgegenstehen. Im vorliegenden Fall konnte das Vorhaben auch durch eine Reduzierung des ursprünglichen Erweiterungsumfangs und Nebenbestimmungen nicht in Einklang mit dem Naturschutzrecht gebracht werden. Daher war der Antrag abzulehnen.

Insbesondere eine benachbarte Kalktuffquelle hätte durch das Vorhaben erheblich beeinträchtigt werden können. Kalktuffquellen kommen sehr selten vor. Sie sind nach der „Fauna-Flora-Habitat“-Richtlinie (FFH) als prioritärer Lebensraumtyp eingestuft und entsprechend zu schützen. Aufgrund der geringen Flächenausdehnung können bereits kleinräumige mechanische Störungen die Quellen als Lebensraum gefährden. An Kalktuffquellen entsteht häufig eine besondere Tier- und Pflanzenwelt, da die Bedingungen (z.B. Kalkhaltigkeit und Temperatur des Wassers) von der örtlichen Umgebung abweichen.

Die Firma Calcis in Lienen hatte ursprünglich die Absicht, ihren Steinbruch um 9,9 Hektar zu erweitern und den Altsteinbruch zu vertiefen. Gegen dieses Vorhaben wandten sich 881 Einwender:innen, deren Einwendungen im August 2020 bei einem Erörterungstermin im Laufe des Genehmigungsverfahrens erörtert wurden. Anschließend hatte die Firma Calcis ihre Planungen modifiziert. Der geänderte Antrag umfasste nun nur noch eine beabsichtigte Vertiefung des Altsteinbruchs und dessen Erweiterung um 4,7 Hektar und sollte auf Teilflächen des Ursprungsantrags erfolgen. Um diese Änderung für die Öffentlichkeit transparent zu machen, führte die Bezirksregierung Münster auch für die reduzierte Erweiterung eine Öffentlichkeitsbeteiligung in Form einer Auslage der Antragsunterlagen im Frühjahr 2022 durch, zu denen Einwendungen vorgebracht werden konnten.

Die abschließende Beurteilung des Vorhabens kam zu dem Ergebnis, dass auch das reduzierte Vorhaben mit dem Naturschutzrecht nicht vereinbar ist, so dass das Vorhaben abzulehnen war. Die Bekanntmachung des Ablehnungsbescheids wird heute (16. Dezember 2022) im Amtsblatt der Bezirksregierung Münster veröffentlicht.

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