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14.12.2022
Regionalrat fasst Aufstellungsbeschluss für Regionalplan Münsterland

Münster. Der Regionalrat Münster hat in seiner letzten Sitzung des Jahres 2022 den Aufstellungsbeschluss zur Änderung des Regionalplans Münsterland gefasst. Die Bezirksregierung Münster ist nun beauftragt, das Aufstellungsverfahren für die Planänderung durchzuführen. Im Regionalplan sind die regionalen Ziele und Grundsätze der Raumordnung für die künftige Entwicklung des Münsterlandes festgeschrieben. Der aktuelle Regionalplan stammt ursprünglich aus dem Jahr 2014. Ziel der Änderung ist nun die Anpassung an den 2019 geänderten Landesentwicklungsplan.

Die angestrebte Planänderung umfasst den Regionalplan Münsterland selbst sowie den Sachlichen Teilplan Energie (STE). Der Sachliche Teilplan Kalkstein (STK) wird größtenteils unverändert in das Hauptplanwerk überführt. Das Verfahren betrifft räumlich das gesamte Münsterland, also die Kreise Borken, Coesfeld, Steinfurt und Warendorf sowie die Stadt Münster. Die Zuständigkeit für die Regionalplanung des Kreises Recklinghausen sowie der Städte Bottrop und Gelsenkirchen liegt dagegen beim Regionalverband Ruhrgebiet (RVR).

Zentrales Anliegen der Planänderung ist, die Grundlagen für die bestmögliche räumliche Entwicklung zu schaffen. Das Münsterland mit seinen 66 Städten und Gemeinden soll als Lebens- und Wirtschaftsraum in seiner prägenden Vielfalt zukunftsorientiert aufgestellt sein. Dazu gehören die Sicherung von Entwicklungspotenzialen und einer nachhaltigen Daseinsfürsorge, die Förderung von Wirtschaftswachstum und Innovationen und der nachhaltige Schutz von Ressourcen. Den räumlichen Voraussetzungen einer nachhaltigen und flächensparenden Siedlungsentwicklung ist dabei genauso Rechnung zu tragen wie dem Schutz des Freiraums vor weiteren Zerschneidungen und der Bedeutung der Land- und Forstwirtschaft für die Nahrungs- und Rohstoffproduktion. Eine zentrale Herausforderung liegt außerdem darin, den Erfordernissen des Klimawandels Rechnung zu tragen. Dazu gehört, die Voraussetzungen für den Ausbau der erneuerbaren Energien zu schaffen. Gleichzeitig ist die Funktionsfähigkeit der Böden, des Wasserhaushalts, der Tier- und Pflanzenwelt sowie des Klimas zu sichern, zu entwickeln und – soweit möglich –wiederherzustellen.

Voraussichtlich ab März 2023 werden die Öffentlichkeit sowie die in ihren Belangen berührten öffentlichen Stellen für mindestens sechs  Monate Gelegenheit haben, Stellungnahmen zum Entwurf der Regionalplanänderung abzugeben. Alle relevanten Informationen wird die Bezirksregierung Münster auf ihrer Internetseite sowie im Amtsblatt rechtzeitig zur Verfügung stellen. Einen Überblick zum Stand der Entwürfe und des Verfahrens bietet die „Storymap“ zum Regionalplan:

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