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© Manfred Steinbach/Fotolia


01.09.2022
Autobahnkreuz Kaiserberg wird umgebaut

Die Bezirksregierung Münster hat den Umbau des Autobahnkreuzes Kaiserberg inklusive Ersatzneubau der Deutschen Bahn Brücke und Zentralbauwerk in Duisburg planfestgestellt.

Für dieses Vorhaben im Regierungsbezirk Düsseldorf war die Bezirksregierung Münster durch Erlass des Ministeriums für Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen vom 22.08.2019 zur zuständigen Anhörungs- und Planfeststellungsbehörde bestimmt worden.

In dem Verfahren geht es um den Ersatz der bestehenden Brückenbauwerke im Zuge der A3 oberhalb der vorhandenen Gleisanlage und der A40. Zudem ist sowohl für die A3 als auch für die A40 eine Erweiterung um einen Fahrstreifen je Fahrtrichtung geplant. Auch eine Änderung der Rampenquerschnitte soll erfolgen. Außerdem werden die Verflechtungs- sowie Ein- und Ausfahrbereiche der Hauptfahrbahnen und in den Rampenführungen angepasst. Durch die Verlegung der Rampenfahrbahnen sind fünf Ersatzbauwerke erforderlich. Hinzu kommen landschaftspflegerische Begleitmaßnahmen auf dem Gebiet der Städte Duisburg, Mülheim an der Ruhr und Voerde am Niederrhein.

Der Planfeststellungsbeschluss wird den Verfahrensbeteiligten durch öffentliche Bekanntmachung zugestellt und auch im Amtsblatt der Bezirksregierung Münster öffentlich bekannt gemacht.

Aufgrund der andauernden COVID-19-Pandemie sind der Planfeststellungsbeschluss sowie die durch ihn planfestgestellten Planunterlagen im Zeitraum vom 5. September 2022 bis zum 19. Oktober 2022 auf der Internetseite der Bezirksregierung Münster einsehbar. Auch in den von den Baumaßnahmen betroffenen Städten Duisburg, Mülheim an der Ruhr und Voerde liegen die Unterlagen und der Beschluss für die Dauer der Veröffentlichung aus.

Zum Hintergrund: Mit einem Planfeststellungsverfahren entscheidet die Bezirksregierung als Planfeststellungsbehörde, ob sie raumbedeutsame Vorhaben im Regierungsbezirk zulässt. Ein Planfeststellungsbeschluss entscheidet nach einem Planfeststellungsverfahren darüber, ob und gegebenenfalls wie das beantragte Vorhaben umgesetzt werden darf.

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