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Pressemitteilungen
22.07.2022
Serviceportal für Heilberufsausweise um weitere sechs Bundesländer erweitert
Im Serviceportal des Landes Nordrhein-Westfalen ist nun die Beantragung elektronischer Heilberufsausweise (eHBA) für Antragssteller:innen aus zwölf Bundesländern möglich. Damit können noch mehr Beschäftigte aus den Berufsfeldern der Pflege, der Geburtshilfe und der Physiotherapie den elektronischen Heilberufsausweis beim elektronischen Gesundheitsberuferegister (eGBR) beantragen. Neu hinzugekommen sind die Bundesländer Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Sachsen-Anhalt, Sachsen und Rheinland-Pfalz.
Bisher war eine Antragsstellung nur für Beschäftige möglich, die ihre Berufserlaubnis in Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen, Hamburg, Bremen, Schleswig-Holstein oder Mecklenburg-Vorpommern erhalten haben. Das langfristige Ziel ist es, dass die Bezirksregierung Münster bundesweit elektronische Heilberufsausweise ausgibt.
„Der elektronische Heilberufsausweis ist ein wichtiger Schritt zur Digitalisierung und Vernetzung im Gesundheitswesen. Ich freue mich sehr, dass wir als Bezirksregierung Münster unseren Beitrag zu dieser Entwicklung leisten dürfen“, sagt Regierungsvizepräsident Dr. Ansgar Scheipers zu der Erweiterung.
Das eGBR ist angesiedelt bei der Bezirksregierung Münster und gibt als gemeinsame Stelle der Länder seit Anfang des Jahres 2022 elektronische Heilberufsausweise an Berufsgruppen im Gesundheitswesen, wie zum Beispiel Hebammen oder Pflegefachkräfte heraus, die ärztlich verordnete Leistungen erbringen, aber nicht über eine eigene Körperschaft zur Ausgabe der Ausweise verfügen. Der elektronische Heilberufsausweis (eHBA) dient der persönlichen Authentifizierung in der gesicherten elektronischen Datenautobahn des Gesundheitswesens, der Telematikinfrastruktur. Zudem ist auch die Ausstellung einer sogenannten Security Module Card Typ B (SMC-B) für Institutionen der Leistungserbringenden wie etwa Praxen und Pflegeeinrichtungen vorgesehen.
Hintergrund der Errichtung des eGBR bei der Bezirksregierung Münster war eine bundesrechtliche Neuregelung im Rahmen des E-Health-Gesetzes, die den Zugang zu Daten und Anwendungen der Telematikinfrastruktur des Gesundheitssektors für Leistungserbringer ermöglicht. In der Telematikinfrastruktur sind unter anderem elektronische Verordnungen, die elektronische Patientenakte oder elektronische Notfalldaten miteinander verknüpft. Mit dem elektronischen Heilberufsausweis erhalten auch diese Berufsgruppen den Zugriff auf diese Infrastruktur. Damit übernimmt das elektronische Gesundheitsberuferegister bundesweit eine wesentliche Rolle in der Digitalisierung des Gesundheitswesens und der Optimierung der medizinischen Versorgung der Patientinnen und Patienten in Deutschland.
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