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Der Regionalrat in einer Sitzung

Regionalratssitzung (Archivfoto) © Bezirksregierung Münster


22.06.2022
Regierungspräsidentin zum Ausbau der Erneuerbaren Energien: „Richtig Dampf machen“

Münster.  In der heutigen Regionalratssitzung hat die Bezirksregierung Münster über den ersten Entwurf des so genannten „Wind-an-Land-Gesetzes“ des Bundes informiert, mit dem der Bund 2 Prozent der Landesfläche Deutschlands bis 2032 als Windenergiebereiche ausweisen will. Wird dieses Gesetz in der vorgesehenen Form in Kraft treten, wird es auch Auswirkungen auf die Regionalplanung im Münsterland haben. „Wir werden beim Ausbau der Erneuerbaren Energien richtig Dampf machen müssen“, sagte Feller in der Sitzung des Regionalrats (22. Juni 2022).

Allerdings sei dies für den Regionalrat und die Regionalplanungsbehörde kein neues Thema. Schon im aktuellen Regionalplan sind Windenergiebereiche ausgewiesen. Jedoch sehe das Wind-an-Land-Gesetz viele Vereinfachungen für die künftige Ausweisung von Windenergiebereichen vor.

Das Thema Windenergie ist jedoch nicht das einzige Thema, welches bei der Aufstellung des Regionalplans – Teilplan Energie – zu behandeln sei; dazu gehöre ebenso das Thema Photovoltaik. Dazu hatte am Montag (20. Juni 2022) die Bezirksregierung mit Vertretern von Wirtschaft, Landwirtschaft, Kommunen, Naturschutz, Kommunen und Energieerzeugern bei einem Solarsymposium bereits mögliche Präferenzen für Flächen zum Photovoltaik-Ausbau in der Region erörtert.

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