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Symbolbild © Bezirksregierung Münster


17.06.2022
Zulassungsverfahren Steinbrucherweiterung der Firma Calcis in Lienen: Auswertung der Einwendungen aus der zweiten Öffentlichkeitsbeteiligung ist abgeschlossen

Münster/Lienen. Vom 21. März bis zum 21. April 2022 lagen die geänderten Antragsunterlagen der Firma Calcis in Lienen für eine Erweiterung des Steinbruches öffentlich aus. Die im Rahmen der Einwendungsfrist bis zum 23. Mai eingegangenen Einwendungen wurden nun von der Bezirksregierung Münster abschließend inhaltlich ausgewertet. Im Ergebnis wird ein vorsorglich für den 28. Juni angesetzter weiterer Erörterungstermin nicht mehr stattfinden. Eine abschließende Entscheidung über den Antrag steht dagegen weiterhin aus.

Der seinerzeit ursprüngliche Antrag der Firma Calcis wurde mit der Absicht gestellt, den vorhandenen Steinbruch um insgesamt 9,9 Hektar zu erweitern. Zu diesem Antrag wurde im Laufe des Genehmigungsverfahrens am 25. und 26. August 2020 ein Erörterungstermin anberaumt, bei dem die Einwendungen von 881 Einwender*innen erörtert wurden. Nach diesem Termin hatte die Firma Calcis ihre Planungen modifiziert. Der Steinbruch sollte in der Folge nur noch um 4,7 Hektar erweitert werden. Diese Fläche soll laut Antrag gänzlich auf Teilflächen des Ursprungsantrages liegen.

Um diese Änderung für die Öffentlichkeit transparent zu machen, wurde von der Bezirksregierung Münster auch für die reduzierte Erweiterung eine Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt. Die Antragsunterlagen lagen in der Folge für die Zeit vom 21.03. bis 21.04.2022 öffentlich aus. Bis zum Ende der Einwendungsfrist am 23.05.22 konnten Einwendungen vorgebracht werden. Die inhaltliche Auswertung der in dieser Zeit vorgebrachten Einwendungen ist nun abgeschlossen. Im Ergebnis lassen die meisten Einwendungen sich den Themenfeldern zuordnen, die bereits in der ersten Erörterung abgehandelt wurden. Die wenigen neu vorgebrachten Aspekte bezogen sich auf Themen, die die Bezirksregierung Münster bereits im Blick hat und diese somit im Verfahren schon berücksichtigt, so dass es derzeit keinen weiteren Erörterungsbedarf gibt.

Ein gegebenenfalls zweiter Erörterungstermin wäre für den 28.06.22 vorgesehen gewesen. Dieser wurde somit abgesagt. Die formelle Bekanntmachung hierzu erfolgt heute (17.06.) im Amtsblatt.

Die entscheidungserheblichen naturschutzrechtlichen Fragestellungen können derzeit noch nicht abschließend beurteilt werden, da die Stellungnahme des LANUV noch aussteht. Sowohl die Öffentlichkeit als auch die Naturschutzverbände werden weiterhin über den Fortgang des Verfahrens informiert.

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