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Pressemitteilungen
06.04.2022
Planunterlagen zum Umbau der Straßenbahnlinie 302 und Umgestaltung der Bochumer Straße L 633 von Virchowstraße bis Junkerweg ausgelegt
Münster/Gelsenkirchen. Die Bezirksregierung Münster hat das durch die Bochum-Gelsenkirchener Straßenbahnen AG beantragte Verfahren zur Planfeststellung für den Umbau der Straßenbahnlinie 302 und die Umgestaltung der Bochumer Straße L 633 von der Virchowstraße bis zum Junkerweg eingeleitet.
Die Planung umfasst im Wesentlichen die Neugestaltung des Verkehrsraums der Bochumer Straße.
Die Planunterlagen können im Zeitraum vom 4. April 2022 bis einschließlich 3. Mai 2022 eingesehen werden. Die Einwendungsfrist endet am 17. Mai 2022.
Die Auslegung der Planunterlagen erfolgt gemäß dem Gesetz zur Sicherstellung ordnungsgemäßer Planungs- und Genehmigungsverfahren während der COVID-19-Pandemie (Planungssicherstellungsgesetz – PlanSiG).
Daher stehen die Unterlagen vorrangig ab dem 4. April 2022 bis zum 3. Mai 2022 auf der Internetseite der Bezirksregierung Münster www.brms.nrw.de/go/verfahren; Planfeststellung Schienenwege, Stichwort: Umbau der Straßenbahnlinie 302 und Umgestaltung der Bochumer Straße in Gelsenkirchen, zur allgemeinen Einsichtnahme zur Verfügung. Der dort angegebene externe Link führt auf das Beteiligungsportal „Tetraeder“, über das die Planunterlagen eingesehen werden können.
Die Antragsunterlagen liegen zudem als zusätzliches Informationsangebot in demselben Zeitraum in der Stadt Gelsenkirchen zur Einsichtnahme aus.
Einwendungen können sowohl bei der Auslegungskommune als auch bei der Bezirksregierung Münster bis zum 17. Mai 2022 erhoben werden.
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