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06.12.2021
Tecklenburg weiterhin Kneipp-Kurort
Münster/Tecklenburg. Der Stadt Tecklenburg wurde am 10. Dezember 1999 mit der Artbezeichnung „Kneipp-Kurort“ die staatliche Anerkennung nach dem Gesetz über Kurorte im Land Nordrhein-Westfalen (Kurortegesetz – KOG) verliehen. Die Verleihung war unter anderem mit der Auflage versehen, eine zweite Kneipp-Badeabteilung im Stadtgebiet von Tecklenburg zu errichten.
Nachdem in diesem Jahr die zweite Kneipp-Badeabteilung im Kneipp-Zentrum am Waldfreibad fertig gestellt werden konnte, lagen alle Voraussetzungen für die weitere Anerkennung der Stadt Tecklenburg als Kneipp-Kurort vor.
Die Anerkennungsurkunde vom 30. November 2021 konnte somit der Stadt Tecklenburg zugestellt werden.
Im Regierungsbezirk Münster gibt es sieben Erholungsorte (Lienen, Tecklenburg-Brochterbeck, Mettingen, Billerbeck, Reken, Velen und Steinfurt) und den Kneipp-Kurort Tecklenburg.
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