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11.10.2021
Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie für die Ems in Warendorf: Einwendungen noch bis zum 19. Oktober möglich

Münster/Warendorf. Die gewässerökologische Durchgängigkeit an der Wehranlage wiederherzustellen und eine naturnahe Entwicklung der Ems im innerstädtischen Bereich von Warendorf zu verwirklichen – das sind die beiden Hauptziele der Stadt Warendorf mit Blick auf die innerstädtische Ems in Warendorf. Um dieses Vorhaben möglichst in die Tat umsetzen zu können, hat die Stadt Warendorf am 10. August dieses Jahres einen entsprechenden Antrag auf die Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens bei der Bezirksregierung Münster gestellt. Die Planunterlagen konnten bis einschließlich dem 5. Oktober bei der Stadt Warendorf und auch online eingesehen werden. Nun weist die Bezirksregierung Münster nochmal darauf hin, dass es noch bis einschließlich zum 19. Oktober möglich ist, Einwendungen gegen das geplante Vorhaben einzubringen.

Infolge vieler Ausbaumaßnahmen in der Vergangenheit stellt sich die Ems im innerstädtischen Bereich Warendorf als weitgehend technisch geformtes, naturfernes Gewässer mit großen gewässerökologischen und - morphologischen Defiziten dar. Zur Wiederherstellung des sogenannten „guten ökologischen Potentials“ im Rahmen der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) wurden daher bereits im „Umsetzungsfahrplan für die Ems im Regierungsbezirk Münster“, in diesem Fall der „Ems-Hauptfluss im Kreis Warendorf“, Maßnahmen auf Konzeptebene entwickelt. Nun soll der Bereich der Ems in Warendorf also im weitesten Sinne renaturiert werden.

Wenn Bürger*innen sich in ihren Belangen von der beabsichtigten Maßnahme betroffen sehen, können sie nun noch bis zum 19. Oktober Einwendungen erheben. Solche Einwendungen können auch auf elektronischem Wege, wie folgt erhoben werden:

  • durch De-Mail in der Sendevariante mit bestätigter sicherer Anmeldung nach dem De-Mail-Gesetz. Die De-Mail-Adresse lautet: poststelle@brms-nrw.de-mail.de 
  • durch Übermittlung eines elektronischen Dokuments mit qualifizierter elektronischer Signatur an die elektronische Poststelle der Behörde. Die E-Mail-Adresse lautet: poststelle@brms.sec.nrw.de

Einwendungen können auch unmittelbar über das Portal der Öffentlichkeitsbeteiligung (https://www.o-sp.de/bezreg-muenster/) abgegeben werden.

Die Abgabe von Erklärungen zur Niederschrift wird nach dem Gesetz zur Sicherstellung ordnungsgemäßer Planungs- und Genehmigungsverfahren während der COVID-19-Pandemie (PlanSiG) für dieses Anhörungsverfahren ausgeschlossen, da die Abgabe einer Niederschrift aufgrund des dynamischen Infektionsgeschehens nicht für den gesamten Zeitraum in den Auslegungskommunen gewährleistet werden kann. Statt einer Erklärung zur Niederschrift kann die Abgabe von elektronischen Erklärungen unter poststelle@brms.sec.nrw.de  erfolgen.

Parallel zur Offenlage wurden auch den Trägern öffentlicher Belange, das sind in diesem Fall die betroffenen Kommunen, verschiedene Fachbehörden, anerkannte Naturschutzverbände etc., die Planunterlagen zur Stellungnahme zugeleitet.

Alle Einwendungen und Stellungnahmen werden nach dem Fristende der Stadt Warendorf als Vorhabenträgerin zur Prüfung und Gegenäußerung übergeben. Sobald diese Gegenäußerungen der Bezirksregierung Münster als Anhörungsbehörde vorliegen, werden die Einwendungen und Stellungnahmen in einem Erörterungstermin unter der Leitung der Bezirksregierung diskutiert und besprochen. Alle, die Einwendungen erhoben haben, erhalten eine persönliche Einladung und die sie betreffende Gegenäußerung. In dem Erörterungstermin sollen Informationen ausgetauscht und so weit wie möglich gemeinsame Lösungen für entgegenstehende Interessen erarbeitet werden. Zudem ist Ziel und Zweck eines Anhörungsverfahrens, alle für und gegen das Vorhaben sprechenden Gründe zusammenzutragen und so einen umfassenden Überblick über widerstreitende Interessen zu erhalten. Diese bilden die Entscheidungsgrundlage für den Planfeststellungsbeschluss. Mit dem Ende des Erörterungstermins ist auch das Anhörungsverfahren abgeschlossen.

Der Erörterungstermin für dieses Vorhaben ist für das 1. Quartal 2022 vorgesehen. Nähere Informationen dazu werden zu gegebener Zeit folgen.

Nach dem Abschluss des Anhörungsverfahrens entscheidet die Bezirksregierung Münster als Planfeststellungsbehörde über den Antrag für das Vorhaben. Gegen einen Planfeststellungsbeschluss könnte anschließend sowohl von Einwenderseite als auch durch die Antragstellering Klage beim zuständigen Oberverwaltungsgericht erhoben werden.

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