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Klosterteich in Lüdinghausen

Die Entschlammung des Klosterteiches in Lüdinghausen wird mit 25.000 Euro gefördert. © Stadt Lüdinghausen


06.08.2021
Denkmalförderung für Gartenanlage des Antoniusklosters

Münster/Lüdinghausen. Die Bezirksregierung Münster hat der Stadt Lüdinghausen 25.000 Euro aus dem Denkmalförderprogramm 2021 bewilligt. Mit dem Geld wird die Teichanlage in der Gartenanlage des Antoniusklosters in Lüdinghausen saniert.

Die Entschlammung der Teichanlage als Gartendenkmal wird mit Landesmitteln in Höhe von 25.000 Euro gefördert. Die Gesamtkosten für die Sanierung liegen bei rund 152.000 Euro.  Bis zum Ende des Jahres 2022 soll die Sanierung umgesetzt werden.

Ziel des Denkmalförderprogramms 2021 ist es, durch Denkmalschutz und Denkmalpflege das baukulturelle, archäologische und paläontologische Erbe Nordrhein-Westfalens zu erhalten. Die Zuwendungen für den Bildstock und die Statue dienen dem langfristen Erhalt der Denkmäler.

 

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