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18.06.2021
Auslegung geänderter und ergänzender Unterlagen für den Neubau der B 474n – Ortsumgehung

Münster/Waltrop/Datteln/Castrop-Rauxel/Dortmund. Der bereits in der Zeit vom 7. November 2016 bis 6. Dezember 2016 in den Städten Waltrop, Datteln, Castrop-Rauxel und Dortmund ausgelegte Plan für den Neubau der Ortsumgehung Waltrop vom Autobahnkreuz (AK) Dortmund-Nordwest (A 2/A 45) bis zur Landstraße (L) 609 wird geändert und um weitere Planunterlagen ergänzt.

Die Planunterlagen können in der Zeit vom 21. Juni 2021 bis einschließlich 20. Juli 2021 eingesehen werden.

Die Einwendungsfrist endet am 20. August 2021.

Die Auslegung der Planunterlagen erfolgt gemäß dem Gesetz zur Sicherstellung ordnungsgemäßer Planungs- und Genehmigungsverfahren während der COVID-19-Pandemie (Planungssicherstellungsgesetz – PlanSiG). Daher stehen die Unterlagen vorrangig ab dem 21. Juni 2021 bis 20. Juli 2021 auf der Internetseite der Bezirksregierung Münster auf folgender Seite zur Verfügung:

Als zusätzliches Informationsangebot können die Antragsunterlagen in demselben Zeitraum bei den Städten Waltrop, Datteln, Castrop-Rauxel und Dortmund entsprechend der Vorgaben der veröffentlichten Bekanntmachungen eingesehen werden. Einwendungen können sowohl bei den betroffenen Städten als auch bei der Bezirksregierung Münster bis zum 20. August 2021 erhoben werden.

 

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