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- Planunterlagen zum Neubau der 380-kV-Leitung liegen für den Abschnitt von Nordvelen bis Legden Süd vom 22. März 2021 bis 21. April 2021 erneut aus
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Pressemitteilungen
19.03.2021
Planunterlagen zum Neubau der 380-kV-Leitung liegen für den Abschnitt von Nordvelen bis Legden Süd vom 22. März 2021 bis 21. April 2021 erneut aus
Münster/Kreis Borken. Im Planfeststellungsverfahren zur Planfeststellung für den Abschnitt der 380-kV-Höchstspannungsleitung (Wesel bis Meppen) von Nordvelen bis Legden Süd liegen in der Zeit vom 22. März 2021 bis 21. April 2021 erneut Unterlagen aus.
Als Ergebnis des bisherigen Anhörungsverfahrens wurden weitere Planänderungen und Planergänzungen notwendig. Dabei handelt es sich um die Neuberechnung des Ersatzgeldes für die Beeinträchtigung des Landschaftsbildes als Teil des Landschaftspflegerischen Begleitplans und eine vollständige Überarbeitung des Artenschutzrechtlichen Fachbeitrags (Anhang C zum Umweltbericht) inklusive der neuen Anhänge zu faunistische Erhebungen aus den Jahren 2018/2019 (gesamte Antragstrasse) und aus den Jahren 2017/2018 im Bereich der Bestandstrasse in Gescher. Zudem wurde die FFH-Verträglichkeitsuntersuchung für das FFH-Gebiet „Berkel“ vollständig überarbeitet und um eine FFH-Verträglichkeitsuntersuchung für das FFH-Gebiet „Liesner Wald“ ergänzt.
Das Bauvorhaben der Amprion GmbH hat in diesem Abschnitt eine Länge von etwa 15,3 Kilometern und dient als Transportleitung des an Nord- und Ostsee gewonnenen Windenergiestroms in die Ballungszentren im Süden der Bundesrepublik.
Die Auslegung der Planunterlagen erfolgt gemäß dem Gesetz zur Sicherstellung ordnungsgemäßer Planungs- und Genehmigungsverfahren während der COVID-19-Pandemie (Planungssicherstellungsgesetz – PlanSiG). Daher stehen die Unterlagen vorrangig ab dem 22. März 2021 bis 21. April 2021 unter folgendem Link zur Verfügung:
Die Antragsunterlagen liegen zudem als zusätzliches Informationsangebot in demselben Zeitraum in den Städten Velen, Gescher und Stadtlohn sowie in der Gemeinde Legden zur Einsichtnahme aus.
Einwendungen können sowohl bei den Auslegungskommunen als auch bei der Bezirksregierung Münster bis zum 5. Mai 2021 erhoben werden.
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