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08.03.2021
Änderung und Er­weiterung der Rück­stands­verbrennungs­anlage im Chemie­park Marl

Genehmigungs­verfahren der Evonik Operations GmbH

Münster/Marl. Die Evonik Operations GmbH hat am vergangenen Donnerstag (4. März) bei der Bezirksregierung Münster einen Genehmigungsantrag für die Änderung und Erweiterung der Rückstandsverbrennungsanlage auf dem Gelände des Chemieparks Marl eingereicht. Die bestehende Anlage soll verbessert und eine zweite Linie zur Verbrennung von Abfällen neu errichtet werden.

Die Bezirksregierung Münster führt das Genehmigungsverfahren und prüft, ob die gesetzlichen Anforderungen der Vorsorge zum Schutz der Umwelt und andere öffentlich-rechtliche Vorschriften eingehalten werden.

In einem ersten Schritt prüft die Bezirksregierung die Antragsunterlagen auf Vollständigkeit. Für das zu führende öffentliche Verfahren werden anschließend die Bekanntmachung und die Auslage der Antragsunterlagen für die Öffentlichkeitsbeteiligung vorbereitet.

Einwendungen gegen das Vorhaben können mit Beginn der Auslegung und bis einen Monat nach Ablauf der Auslegungszeit eingereicht werden.

Die Bekanntmachung wird im Amtsblatt der Bezirksregierung Münster, in den ortsüblichen Tageszeitungen sowie im Internet (www.uvp-verbund.de) veröffentlicht und über die Orte und Zeiten der Auslegung der vorgelegten Antragsunterlagen sowie über den Ort und Termin für eine mögliche Erörterung informieren.

Im Rahmen eines solchen Verfahrens sieht der Gesetzgeber eine Dauer von in der Regel sechs Monaten bis zur Entscheidung vor.

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