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© Bezirksregierung Münster


22.02.2021
Planunterlagen zum Umbau des Autobahnkreuzes Kaiserberg können eingesehen werden

Münster/Duisburg/Mülheim an der Ruhr/Voerde. Im Planfeststellungsverfahren für den Umbau des Autobahnkreuzes Kaiserberg können in der Zeit vom 22. Februar 2021 bis 22. März 2021 die Planunterlagen eingesehen werden.

Die Planungen umfassen im Wesentlichen den Ersatz der bestehenden Brückenbauwerke im Zuge der A 3 oberhalb der vorhandenen Gleisanlage und der A 40. Zudem ist sowohl für die A 3 als auch für die A 40 je Fahrtrichtung eine Erweiterung um einen Fahrstreifen geplant. Darüber hinaus erfolgt eine Änderung der Rampenquerschnitte. Die Verflechtungsbereiche sowie die Ein- und Ausfahrbereiche im Bereich der Hauptfahrbahnen werden in den Rampenführungen angepasst. Durch die Verlegung der Rampenfahrbahnen werden fünf Ersatzbauwerke für bestehende Bauwerke erforderlich. Des Weiteren sind landschaftspflegerische Begleitmaßnahmen auf dem Gebiet der Städte Duisburg, Mülheim an der Ruhr und Voerde am Niederrhein geplant.

Die Zuständigkeit für die Durchführung des Verfahrens liegt aufgrund einer Einzelfallentscheidung des Ministeriums für Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen bei der Bezirksregierung Münster.

Die Auslegung der Planunterlagen erfolgt gemäß dem Gesetz zur Sicherstellung ordnungsgemäßer Planungs- und Genehmigungsverfahren während der COVID-19-Pandemie (Planungssicherstellungsgesetz – PlanSiG).

Daher stehen die Unterlagen ab dem 22. Februar 2021 bis zum 22. März 2021 zur allgemeinen Einsichtnahme an dieser Stelle zur Verfügung:

Als zusätzliches Informationsangebot können die Antragsunterlagen in demselben Zeitraum bei den betroffenen Kommunen entsprechend der Vorgaben der veröffentlichten Bekanntmachungen eingesehen werden.

Einwendungen können sowohl bei den betroffenen Kommunen als auch bei der Bezirksregierung Münster bis zum 22. April 2021 erhoben werden.

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