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09.02.2021
ZDE: Vorzeitiger Maßnahmenbeginn sichert Entsorgung in der Region

Münster/Gelsenkirchen. Die Bezirksregierung Münster hat heute (Dienstag, 9.2.2021) den Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit, Klimaschutz der Stadt Gelsenkirchen über die Gründe für die Genehmigung des vorzeitigen Maßnahmenbeginns zur Erweiterung der Gelsenkirchener Zentraldeponie Emscherbruch (ZDE) informiert. Diese Genehmigung hatte die AGR GmbH beantragt, die als 100%-Tochter des Regionalverbands Ruhrgebiet (RVR) die ZDE betreibt. Der RVR hat für seine Mitgliedskörperschaften, auch für die Stadt Gelsenkirchen, die Abfallbewirtschaftung im Verbandsgebiet übernommen.

Die AGR hatte den vorzeitigen Maßnahmenbeginn im laufenden Planfeststellungsverfahren bei der Bezirksregierung bereits im Frühjahr 2020 und noch vor dem zweiten Erörterungstermin beantragt. Da somit neue Einwender-Argumente gegen die ZDE-Erweiterung unberücksichtigt geblieben wären, beschied die Bezirksregierung den Antrag erst zu Beginn dieses Jahres. Ein vorzeitiger Maßnahmenbeginn kann genehmigt werden, wenn mit einem Planfeststellungsbeschluss zugunsten des Trägers eines Vorhabens gerechnet wird und an dem vorzeitigen Beginn neben dem Wunsch des Vorhabenträgers ein öffentliches Interesse besteht.

Dies ist beim Antrag der AGR der Fall, da ohne den frühzeitigen Baubeginn die Entsorgungssicherheit gefährdet wäre: Die zur Erweiterung notwendigen Baumfällungen hätte die AGR ohne die vorzeitige Genehmigung aufgrund der Vegetationsruhe von Frühjahr bis Herbst erst ab Anfang Oktober 2021 vornehmen können. In der Folge würden die erforderlichen neuen Ablagerungsflächen erst im zweiten Quartal 2022 zur Verfügung stehen. Die vorhandenen Flächen für Abfälle der Deponieklasse II werden jedoch noch im Jahr 2021 vollständig verfüllt sein.

Ablehnen können hätte die Bezirksregierung den vorzeitigen Maßnahmenbeginn nicht: Das erforderliche öffentliche Interesse an einer ordnungsgemäßen Beseitigung der anfallenden Abfälle liegt vor. Das macht in der Abwägung eine ablehnende Entscheidung rechtlich unzulässig. Allein die beim Emscherumbau anfallenden Abfälle machen etwa ein Drittel der an die ZDE angelieferten Abfälle aus.

Zur Diskussion um die Behauptung, die bisherige Deponielaufzeit sei befristet, stellte die Bezirksregierung erneut klar, dass keiner der bisherigen Genehmigungsbescheide eine rechtlich verbindliche Befristung der Deponielaufzeit enthalte. Dies sei auch in keinem Antrag der AGR zu den bisherigen Erweiterungen enthalten gewesen. „Die Möglichkeit der Befristung durch die Genehmigungsbehörde sieht das für die Planfeststellung und Genehmigung von Deponien maßgebliche Kreislaufwirtschaftsgesetz nicht vor“, so die Vertreterin der Bezirksregierung. Auch die Entscheidung über die Nachfolgenutzung einer Deponie treffe der Betreiber und nicht die Bezirksregierung Münster. Nach Aufforderung der Bezirksregierung, zu den Laufzeiten der ZDE über die jetzt beantragte Erweiterung hinaus Stellung zu nehmen, habe die AGR allerdings bereits im November 2019 schriftlich mitgeteilt: „Weitere Anträge zur Schaffung weiterer Volumina sind daher ausgeschlossen.“

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