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Symbolbild © Bezirksregierung Münster


14.12.2020
Erörterungstermin festgelegt: Entfristung des Steinbruchbetriebes der Firma Dyckerhoff GmbH

Münster/Lengerich. Der Erörterungstermin zur Entfristung des Steinbruchbetriebes Lengerich/Hohne der Firma Dyckerhoff GmbH findet am 27. Januar 2021 statt. Aufgrund der Corona-Pandemie musste der für den 19. März 2020 angesetzte Erörterungstermin verschoben werden.

Die Firma Dyckerhoff GmbH hat bei der Bezirksregierung einen Antrag gestellt, um die 20 ha große Abgrabungsfläche ohne zeitliche Beschränkung abgraben zu dürfen. Die bisherige Genehmigung erlaubt eine Abgrabung nur bis Februar 2027. Der Antrag wird jetzt von der Bezirksregierung Münster in einem immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren geprüft. Die Abgrabungsfläche, für die die Entfristung beantragt wird, entspricht der Fläche, die bereits im Februar 1999 genehmigt wurde. Der Unterschied zur aktuellen Nutzung besteht nur im Zeitraum.

Der Erörterungstermin findet am 27. Januar 2021 um 10 Uhr in der Gempthalle (Gemptplatz 1) in Lengerich statt. Er wird bei Bedarf am Folgetag fortgesetzt.

Der Erörterungstermin ist öffentlich. Teilnahmeberechtigt sind der Antragsteller, die Genehmigungsbehörde, die Träger öffentlicher Belange sowie alle Einwenderinnen und Einwender, die fristgerecht Einwendungen erhoben haben. Andere Personen können als Zuhörer am Termin teilnehmen, sofern genügend freie Plätze zur Verfügung stehen. Medienvertreter können zum Termin zugelassen werden, wenn keiner der Anwesenden sich dagegen ausspricht.

Zum Schutz vor einer Ansteckung mit dem Corona-Virus ist es notwendig, während der Einlasskontrolle und beim Fortbewegen im Raum einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Es wird zusätzlich gebeten, ein Lichtbildausweis vorzulegen und seine Kontaktdaten in eine Liste einzutragen, um eine mögliche Infektion zurückverfolgen zu können.

Immissionsschutzrechtliches Genehmigungsverfahren

Eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung, die für die Errichtung oder wesentliche Änderung von Anlagen, die schädliche Umweltwirkungen hervorrufen können, benötigt wird, erfordert ein Genehmigungsverfahren. In dem Verfahren soll unter anderem sichergestellt werden, dass beispielsweise Menschen, Tiere, Pflanzen, der Boden und das Wasser vor schädlichen Umwelteinwirkungen geschützt werden und Vorsorge vor schädlichen Umweltwirkungen getroffen wird.

Außerdem wird in einem Genehmigungsverfahren geprüft, ob auch andere öffentlich-rechtliche Belange gewahrt sind, wie zum Beispiel das Wasserrecht, das Kreislaufwirtschafts- und Abfallrecht und das Naturschutzrecht.

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