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Pressemitteilungen
06.11.2020
Planfeststellungsbeschluss für „Neue Ems“ in Warendorf fertiggestellt
Münster/Warendorf. Der Planfeststellungsbeschluss der Bezirksregierung Münster zur Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) in Warendorf „Neue Ems“ wurde jetzt verbunden mit Verbesserungen des Hochwasserschutzes fertiggestellt.
Das Vorhaben beinhaltet umfangreiche Maßnahmen zur ökologischen Verbesserung der Ems und der Aue im innerstädtischen Bereich. Durch Laufverlängerung, Gewässeraufweitungen und Herstellung von Sekundärauenbereiche wird der Ems mehr Raum gegeben. Zusätzlich wird der Hochwasserschutz für die Emsanlieger in der Stadt Warendorf verbessert, weil die neuen Auenbereiche auch mehr Wasser aufnehmen können. Darüber hinaus wird sich der neu gestaltete Emsabschnitt für Mensch und Natur als wesentlich naturnäherer Lebensraum sehr positiv entwickeln.
Das Planfeststellungsverfahren wurde auf Antrag der Stadt Warendorf als Vorhabenträgerin im Dezember 2018 eingeleitet. Es handelt sich hierbei um einen Gewässerausbau an der Ems. Das Plangebiet im innerstädtischen Bereich des Abschnitts 2 liegt nord-westlich der Straßenbrücke Andreasstraße und endet etwa einen Kilometer flussabwärts in Höhe der Fußgängerbrücke Lippermann.
Die Bezirksregierung Münster wird den Planfeststellungsbeschluss im Amtsblatt für den Regierungsbezirk Münster und der örtlichen Tageszeitung der Stadt Warendorf öffentlich bekanntmachen. Aufgrund der andauernden COVID-19-Pandemie werden der Planfeststellungsbeschluss sowie die durch ihn planfestgestellten Planunterlagen im Zeitraum vom 09. November 2020 bis zum 23. November 2020 auf der Internetseite der Bezirksregierung Münster zur Verfügung gestellt.
Als zusätzliches Informationsangebot liegt eine Ausfertigung des Planfeststellungsbeschlusses zusammen mit einer Ausfertigung der planfestgestellten Planunterlagen für die Dauer der Veröffentlichung bei der Stadt Warendorf aus. Darüber hinaus wird die Planfeststellungsbehörde den Planfeststellungsbeschluss den Behörden, Vereinigungen und Privatpersonen, über deren Stellungnahmen und Einwendungen entschieden worden ist, zustellen.
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