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Gebäude am Domplatz

© Bezirksregierung Münster


14.08.2020
Planunterlagen für den Umbau des Autobahndreieckes Bottrop liegen ab Montag aus

Münster/Stadt Bottrop/Kreis Recklinghausen. Die Planunterlagen für das Planfeststellungsverfahren für den Umbau des Autobahndreieckes Bottrop A2/A31 können in der Zeit vom 17. August 2020 bis 16. September 2020 eingesehen werden. Der Landesbetrieb Straßenbau NRW plant einen Neubau einer leistungsfähigeren Verbindungsrampe und eine Verbreiterung aller Rampen um einen Fahrstreifen für die Fahrbeziehung Oberhausen-Emden.

Außerdem soll die nördliche Ausfahrt der Anschlussstelle Bottrop um einen zusätzlichen Rechtsabbiegestreifen in Fahrtrichtung Bottrop-Zentrum erweitert werden. Landschaftspflegerische Begleitmaßnahmen auf dem Gebiet der Städte Bottrop und Gladbeck sind ebenfalls geplant.

Die Auslegung der Planunterlagen erfolgt gemäß dem Gesetz zur Sicherstellung ordnungsgemäßer Planungs- und Genehmigungsverfahren während der COVID-19-Pandemie (Planungssicherstellungsgesetz – PlanSiG). Daher stehen die Unterlagen vorrangig ab dem 17. August 2020 bis 16. September 2020 auf der Internetseite der Bezirksregierung Münster:

Die Antragsunterlagen liegen zudem als zusätzliches Informationsangebot in demselben Zeitraum in den Städten Bottrop und Gladbeck zur Einsichtnahme aus. Einwendungen können sowohl bei den Auslegungskommunen als auch bei der Bezirksregierung Münster bis zum 16. Oktober 2020 erhoben werden.

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