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Rad- und Fußgängerweg

© Bezirksregierung Münster


14.08.2020
247.200 Euro für Geh- und Radwege am Ostwall in Bocholt bewilligt

Münster/Bocholt. Die Bezirksregierung Münster bewilligt der Stadt Bocholt für den Ausbau eines Geh- und Radweges am Ostwall einschließlich einer Überquerungshilfe 247.200 Euro.

Die Stadt Bocholt plant am Ostwall, im Bereich von der Augustastraße bis zur Osterstraße/Münsterstraße, die vorhanden Rad- als auch die Gehwege zu verbreitern und eine neue Querungshilfe auf Höhe der Einmündung „Schonenberg“ anzulegen, um die Verkehrssicherheit zu verbessern.

Auf der östlichen Seite des „Ostwalles“ wird, von der Einmündung Friedrich- Wilhelm-Straße bis zur Einmündung Augustastraße, hinter einem zwei Meter breiten Grünstreifen, der Radweg auf 2 Meter und der Gehweg auf 2,50 Meter verbreitert.

Auf der westlichen Seite des Ostwalles wird, von der Einmündung „Schonenberg“ bis zur Kreuzung „Ostwall/Münsterstraße/Osterstraße, ebenfalls hinter einem zwei Meter breiten Grünstreifen, der Radweg auf 2 Meter und der Gehweg auf 2,50 Meter verbreitert.

Die vorhandenen Fahrbahnränder und Rinnen bleiben im Wesentlichen erhalten. Lediglich im Bereich von Querungen müssen die Höhe der Bordanlagen wegen des barrierefreien Umbaus angepasst werden. Zwischen den Rad- und Gehwegen wird ein durchgängiger taktiler Leitstreifen (Noppenplatte, Breite 30 Zentimeter) eingebaut. Am Knotenpunkt Ostwall/Augustastraße muss aufgrund der Änderung der Geh- und Radwege die Signalgebung der Ampel angepasst werden.

Im Bereich der Einmündung Schonenberg/Ostwall wird eine zusätzliche Querungshilfe in Form einer Mittelinsel mit einer Breite von 2,50 Meter angelegt. Diese Mittelinsel wird im Hinblick auf die Barrierefreiheit ausdrücklich nur für gehbehinderte Verkehrsteilnehmer ausgestaltet (niedrige Auftritthöhe an den Übergängen). Eine sichere Querung des Ostwalls für Sehbehinderte wird neben dem Knoten Ostwall/Osterstraße/Münsterstraße auch an der Einmündung Augustastraße ermöglicht.

Die zuwendungsfähigen Gesamtausgaben liegen bei 353.200 Euro und werden vom Land Nordrhein-Westfalen mit 70 Prozent bezuschusst. Die gesamte Maßnahme wird mit 635.900 Euro veranschlagt.

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