Karte, auf der der Einlasspunkt ersichtlich ist. © Geobasis NRW
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Pressemitteilungen
30.07.2020
Erörterungstermin zur Zentraldeponie Emscherbruch steht fest
Münster/Gelsenkirchen. Die Abfallentsorgungs-Gesellschaft Ruhrgebiet (AGR) hat am 28. November 2018 einen Antrag auf Erhöhung und Erweiterung der Zentraldeponie Emscherbruch (ZDE) bei der Bezirksregierung Münster gestellt.
Die AGR beantragt für die Erweiterung der ZDE einen neuen Ablagerungsbereich für Abfälle der Deponieklasse II im Norden des Standortes. Außerdem wird die Erhöhung der Deponie im vorhandenen Ablagerungsbereich für Abfälle der Deponieklassen I und III um maximal zehn Meter beantragt.
Nachdem die Planunterlagen zu dem Verfahren in der Zeit vom 3. September bis zum 4. Oktober des vergangenen Jahres erneut öffentlich ausgelegen haben, konnte, wer durch das Verfahren in seinen Belangen berührt wird, bis zum 6. November 2019 schriftlich Einwendungen dagegen erheben.
Nun wurde der Erörterungstermin zeitlich festgelegt.
Der Erörterungstermin wird
am Donnerstag, den 20. August 2020
in der Emscher-Lippe-Halle, Adenauerallee 118, 45891 Gelsenkirchen
um 9.30 Uhr (Einlass ab 9.00 Uhr),
stattfinden.
Kann die Erörterung am 20. August noch nicht abgeschlossen werden, so wird sie zu einem Termin weitergeführt, der (gegebenenfalls auch kurzfristig) noch bekanntgegeben wird.
Die bereits im Rahmen des ersten Erörterungstermins im Juli des vergangenen Jahres vorgetragenen Einwendungen, sind bei dem Termin am 20. August nicht erneut vorzutragen. Diese Einwendungen bleiben, genau wie alle anderen bereits vorgetragenen Sachverhalte und gestellten Anträge, Gegenstand des Verfahrens und werden bei der Entscheidungsfindung entsprechend berücksichtigt.
Der Erörterungstermin ist nicht öffentlich. Teilnahmeberechtigt sind, Einwender (Personen, die rechtzeitig Einwendungen erhoben haben), Betroffene, gesetzliche Vertreter, Bevollmächtigte und Sachbeistände der Einwender, Antragssteller, Sachverständige und Gutachter, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der beteiligten Behörden und Stellen als Träger öffentlicher Belange, Vertreter der anerkannten Umwelt- und Naturschutzvereinigungen, die eine Stellungnahme abgegeben haben sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Anhörungsbehörde.
Zur Einlassberechtigung ist ein Personaldokument (Personalausweis, Reisepass) und gegebenenfalls eine Vertretungsvollmacht vorzulegen.
Die Teilnahme der Presse an der Verhandlung ist nur möglich, wenn sich alle Beteiligten damit einverstanden erklären.
Zum Schutz vor einer Ansteckung mit dem Corona-Virus ist es notwendig, dass alle Teilnehmer ihre Kontaktdaten, ihre Sitzplatznummer sowie die Ankunftszeit und die Zeit des Verlassens der Veranstaltung auf einen Zettel eintragen. Dieser Zettel ist vor dem Verlassen des Raumes abzugeben und ein Sitzplatzwechsel ist während der Veranstaltung nicht möglich. Dies dient der eventuellen Rückverfolgung bei einer möglichen Infektion. Während der Einlasskontrolle und beim Fortbewegen im Raum ist zudem ein Mund-Nasen-Schutz zu tragen.
Weitere Informationen zu dem Verfahren und zu dem Erörterungstermin finden Sie unter
Zusätzliche Informationen
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