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Lagerhalle mit Abfallcontainern

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17.07.2020
Bezirksregierung Münster genehmigt Zwischenlagerung von schwach- und mittelradioaktiven Abfällen in Ahaus bis 2057

Münster/Ahaus. Die Bezirksregierung Münster hat heute (17.07.2020) der BGZ Gesellschaft für Zwischenlagerung mbH und der Brennelement-Zwischenlager Ahaus GmbH die Genehmigung erteilt, bis zum 31.12.2057 sonstige radioaktive Stoffe im Abfall-Zwischenlager Ahaus zwischenzulagern. Die erteilte Genehmigung schließt nahtlos an die auf zehn Jahre befristete Erstgenehmigung an.

Die Zwischenlagergenehmigung spielt eine Rolle beim Rückbau der Atomkraftwerke in Deutschland, da hierbei in großem Umfang auch schwächer radioaktiv belastete Materialien anfallen. Die Endlagerung der Abfälle ist spätestens bis Ende 2057 im Schacht Konrad (Salzgitter) vorgesehen.

Das Abfall-Zwischenlager befindet sich im westlichen Lagerbereich des Zwischenlagers und dient bereits seit 2010 der vorübergehenden Aufnahme von Abfällen, Reststoffen sowie Anlagenteilen mit schwächerer bis mittlerer Radioaktivität.  Diese sind beispielsweise Bauschutt, Kabelreste, Dämmstoffe und Metallteile aus dem Betrieb und dem Rückbau von deutschen kerntechnischen Anlagen.

Bevor die Abfälle in das Zwischenlager Ahaus transportiert werden, werden diese unter festgelegten Bedingungen vorbehandelt und in hierfür genehmigten Abfallbehältern verpackt.

Der westliche Teil des Zwischenlagers ist abzugrenzen von dem im östlichen Lagerbereich betriebenen Brennelement-Zwischenlager Ahaus für hochradioaktive Abfälle. Der östliche Teil für die hochradioaktiven Abfälle wird von der heute erteilten Genehmigung nicht berührt.

Der Genehmigung ist ein umfangreiches Verfahren vorausgegangen, in dem eine breite Beteiligung der Öffentlichkeit stattfand. Die Bezirksregierung hat sich mit den zahlreichen Fragen, Anregungen, Anträgen, Einwendungen und Einschätzungen der umliegenden Gemeinden, Anwohner, Umweltverbände und aller Interessierten sowie der Träger der öffentlichen Belange und weiterer Behörden intensiv auseinandergesetzt. Dabei wurden unter Hinzuziehung von Gutachtern mögliche Auswirkungen der Lagerung auf Mensch, Natur und Umwelt mit größtmöglicher Sorgfalt überprüft.

Die Genehmigung ist mit einer Reihe von Auflagen verbunden, um die anspruchsvollen rechtlichen Anforderungen an das Abfall-Zwischenlager zum Schutz des Menschen und der Umwelt vor schädlichen Wirkungen ionisierender Strahlen nach dem neuesten Stand von Wissenschaft und Technik sicherzustellen. Die Genehmigung ist in Bezug auf den vorhandenen Lagerbestand sofort vollziehbar.

Die Genehmigung wird am 24. Juli im Amtsblatt sowie in den einschlägigen regionalen Tageszeitungen bekannt gegeben. Ab diesem Tag wird sie auch in den Gebäuden der Bezirksregierung Münster und der Stadt Ahaus für die Dauer von zwei Wochen ausgelegt. Die Genehmigung ist ebenfalls ab dem 24. Juli online auf der Internetseite der Bezirksregierung abrufbar.  

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