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03.07.2020
Unfallkommission für Autobahnen hat getagt: Vorschläge sollen so bald wie möglich umgesetzt werden

Münster. Vor wenigen Tagen hat die jährliche Sitzung der Unfallkommission für Autobahnen im Regierungsbezirk Münster stattgefunden. Unter dem Vorsitz der Bezirksregierung Münster trafen sich Fachleute der Polizei und des Landesbetriebs Straßenbau NRW.

Die Unfallkommission ist gesetzlich zur Bekämpfung von Verkehrsunfällen verpflichtet und wertet die von der Polizei ermittelten Unfalldaten aus. Hierzu werden einzelne Streckenabschnitte näher betrachtet, um Hinweise auf die Unfallursachen zu erhalten. Anschließend beschließt die Unfallkommission über geeignete Maßnahmen, um die Verkehrssicherheit in den betroffenen Abschnitten zu erhöhen.

Im Jahr 2019 wurden für den Regierungsbezirk Münster insgesamt 16 Abschnitte identifiziert, auf denen sich überdurchschnittlich viele Unfälle ereignet haben. Gegenüber dem Vorjahr (13) ist hier eine geringe Steigerung zu verzeichnen. Die Auswertungen durch die Unfallkommission hat ergeben, dass eine Vielzahl dieser Unfälle in diesen Abschnitten auf die Missachtung von Verkehrsvorschriften durch die Verkehrsteilnehmer zurückzuführen ist. Häufig wurde zu schnell oder unaufmerksam gefahren. Oft wurde der erforderliche Sicherheitsabstand zu anderen Verkehrsteilnehmern unterschritten.

Für einige Bereiche der Autobahnen im Regierungsbezirk Münster hat die Unfallkommission unter anderen die folgenden Maßnahmen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit beschlossen:

  • A 1, Autobahnkreuz Münster-Süd bis Anschlussstelle Münster-Nord, Fahrtrichtung Bremen
    Die bereits bestehende Geschwindigkeitsreduzierung auf 120 km/h – zeitlich beschränkt zwischen 6-19 Uhr – wird im Bereich der Anschlussstelle Münster-Nord zukünftig bereits 500 Meter weiter südlich beginnen. Der Rückgang von Unfällen im derzeitigen Bereich der Geschwindigkeitsreduzierung hat die Unfallkommission dazu bewogen, diese auf den weiterhin unfallauffälligen vorgelagerten Bereich auszudehnen.
  • A 2, Autobahnkreuz Recklinghausen bis Anschlussstelle Herten, Fahrtrichtung Oberhausen
    In einem Abschnitt von rund 700 Metern wird die zulässige Höchstgeschwindigkeit bei Nässe auf 80 km/h reduziert.
  • A 2, Anschlussstelle Essen/Gladbeck bis Autobahndreieck Bottrop, Fahrtrichtung Oberhausen
    Die bereits bestehende Geschwindigkeitsreduzierung auf 120 km/h – zeitlich beschränkt zwischen 6-19 Uhr – im Bereich Autobahndreieck Bottrop bis Anschlussstelle Oberhausen-Königshardt wird zukünftig bereits ab der Anschlussstelle Essen/Gladbeck gelten. Da sich die bereits geltende Geschwindigkeitsreduzierung aus dem Jahr 2017 zur Unfallbekämpfung bewährt hat, wird der Bereich ab der Anschlussstelle Essen/Gladbeck aufgrund der Unfallentwicklung im vergangenen Jahr dort nun mit einbezogen.
  • A 31, Anschlussstelle Gladbeck bis Autobahndreieck Bottrop, Fahrtrichtung Bottrop
    Insbesondere in verkehrsärmeren Zeiten kommt es in diesem Bereich zu Unfällen in Zusammenhang mit unangepassten Geschwindigkeiten, zu geringen Sicherheitsabständen und aufgrund von Unachtsamkeit der Unfallverursacher. Daher wird im direkten Bereich des Autobahndreiecks Bottrop – rund 1.300 Meter vor der Auffahrt zur A 2 – zukünftig die derzeitige zulässige Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h auf 80 km/h reduziert.
  • A 43, Anschlussstelle Senden bis Autobahnkreuz Münster-Süd, Fahrtrichtung Münster
    Aufgrund von mehreren Unfällen, die im Zusammenhang mit auffahrenden Fahrzeugen auf die A 43 im Bereich der Anschlussstelle Senden stehen, wird auf einer Länge von rund 700 Metern der Spurwechsel mit Hilfe einer durchgezogenen Trennlinie zwischen den Fahrstreifen unterbunden.

Die Maßnahmen sollen baldmöglichst umgesetzt und im kommenden Jahr von der Unfallkommission auf ihre Wirksamkeit hin überprüft werden.

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