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© Manfred Steinbach/fotolia


19.06.2020
Planunterlagen zum Neubau eines Teilstücks der A52 liegen aus

Münster/Bottrop/Dorsten/Gladbeck. Im Planfeststellungsverfahren für den Neubau der A 52 vom Autobahnkreuz (AK) Essen-Nord (B 224) bis AK Essen/Gladbeck, im Abschnitt des Teils 02 (südlich Autobahndreieck (AD) Essen/Gladbeck (Stadtgrenze Bottrop/Gladbeck) bis AD Essen/Gladbeck) können in der Zeit vom 22. Juni bis 21. Juli 2020 die Planunterlagen erneut eingesehen werden.

Im laufenden Verfahren wurden Planänderungen und Planergänzungen notwendig. Der Landesbetrieb Straßenbau NRW hat daher das Deckblatt I ins Verfahren eingebracht. Dieses beinhaltet die Fortschreibung des Verkehrsgutachtens und die damit verbundene Überarbeitung des lärmtechnischen Entwurfes sowie die gutachterliche Ergänzung zur Schadstoffuntersuchung. Des Weiteren wurde die Artenschutzprüfung aktualisiert und der Landschaftspflegerische Begleitplan überarbeitet. Die Unterlagen wurden zudem um einen Fachbeitrag zur EG-Wasserrahmenrichtlinie ergänzt. Zur besseren Verständlichkeit des aktuellen Planungsstandes können auch die bereits Anfang 2015 ausgelegten Antragsunterlagen erneut eingesehen werden.

Der vorliegende Planfeststellungsabschnitt umfasst den Neubau der A 52 im Zuge der B 224 zwischen der Stadtgrenze Bottrop/Gladbeck (einschließlich der Brücke über die Boye) und dem AD Essen/Gladbeck inklusive dem Ausbau des AD Essen/Gladbeck. Das Bauvorhaben hat eine Länge von etwa 1,4 Kilometern. Es liegt auf dem Gebiet der Stadt Bottrop und der Stadt Gladbeck. Zudem befinden sich landschaftspflegerische Begleitmaßnahmen auf dem Gebiet der Stadt Dorsten.

Die Auslegung der Planunterlagen erfolgt gemäß dem Gesetz zur Sicherstellung ordnungsgemäßer Planungs- und Genehmigungsverfahren während der COVID-19-Pandemie (Planungssicherstellungsgesetz – PlanSiG). Daher stehen die Unterlagen vorrangig ab dem 22. Juni 2020 bis 21. Juli 2020 auf der Internetseite der Bezirksregierung Münster Planfeststellungsverfahren Straße; Stichwort: Neubau der A 52 (Teil 02) von südlich AD Essen/Gladbeck (Stadtgrenze Bottrop/Gladbeck) bis AD Essen/Gladbeck (inklusiv), zur allgemeinen Einsichtnahme zur Verfügung.

Die Antragsunterlagen liegen zudem als zusätzliches Informationsangebot in demselben Zeitraum in den Stadtverwaltungen Gladbeck, Bottrop und Dorsten zur Einsichtnahme aus. Einwendungen können sowohl bei den Auslegungskommunen als auch bei der Bezirksregierung Münster bis zum 4. August 2020 erhoben werden.

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