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16.06.2020
Kokerei Prosper: Ordnungsverfügung der Bezirksregierung führt zu ersten Verbesserungen

Münster/Bottrop. Die umfangreichen Maßnahmen zur Reduzierung von Benzo[a]pyren- Emissionen, die die Bezirksregierung Münster dem Betreiber der Kokerei Prosper im Dezember 2019 per Ordnungsverfügung vorgegeben hat, zeigen Wirkung. Die vom Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen (LANUV) an der Messstation in Welheim gemessenen BaP-Werte zeigen nach den vorläufigen Auswertungen für das 1. Quartal 2020 einen positiven Trend. Das berichtete die Bezirksregierung heute (16. Juni) im Ausschuss für Stadtplanung und Umweltschutz der Stadt Bottrop.

Insgesamt sei die Kokerei nun auf dem richtigen Weg, den sie konsequent fortsetzen müsse. Eine verlässliche Prognose auf Einhaltung des Zielwertes (Jahresmittelwert) für 2020 sei auf Basis der vorliegenden Daten aber noch nicht möglich, betonte eine Vertreterin der Bezirksregierung: „Der Betreiber Arcelor Mittal ist gefordert, alle zur Verbesserung des Emissionsverhaltens der Kokerei getroffenen Maßnahmen weiterhin optimal umzusetzen. Die technischen Maßnahmen wie die Sanierung des Gleisbetts sind abgeschlossen. In der Ordnungsverfügung sind darüber hinaus zahlreiche organisatorische Maßnahmen vorgegeben worden. Diese Maßnahmen müssen dauerhaft auf hohem Niveau durchgeführt werden. Die optimale Betriebsführung ist und bleibt eine Daueraufgabe für den Betreiber.“

Damit der Zielwert für BaP wieder unterschritten werde und danach möglichst auch dauerhaft unterschritten bleibe, müssten alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Arcelor Mittal gut geschult sein und mit hoher Motivation und Sorgfalt arbeiten, so die Bezirksregierung weiter. Sie überwacht die Umsetzung der Maßnahmen intensiv: „Dazu führt die Bezirksregierung weiterhin unangemeldete Kontrollen durch, auch nachts und am Wochenende.“ Auch die Messungen des LANUV im Umfeld der Anlage würden selbstverständlich fortgesetzt.

Die Ordnungsverfügung gegen den Betreiber der Kokerei mit sehr konkreten Maßnahmen und stringenten Fristen war nötig geworden, nachdem im Jahr 2019 der Zielwert für Benzo[a]pyren – 1 Nanogramm pro Kubikmeter Luft als Jahresmittelwert – deutlich überschritten wurde. Ziel der Maßnahmen ist eine optimale Dichtigkeit der Kokerei-Öfen durch möglichst sofort dicht schließende Ofentüren und zeitnah abgedichtete Ofendeckel nach dem Befüllvorgang. Im 3. Quartal 2020 muss eine erneute Überprüfung der Wirksamkeit der Maßnahmen durch einen externen Gutachter erfolgen. Der Bericht des Experten ist der Bezirksregierung zeitnah vorzulegen. Die Ordnungsverfügung kann auf der Internetseite der Bezirksregierung eingesehen werden.

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