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Pressemitteilungen
12.06.2020
Erörterungstermin zur Steinbrucherweiterung Calcis wird nochmals aufgehoben
Münster/Lienen. Der für den 22.06.2020 angesetzte Erörterungstermin zur Steinbrucherweiterung des Steinbruches der Firma Calcis in Lienen wird erneut abgesagt. Die Firma Calcis in Lienen hat im Juli 2019 einen Antrag gestellt, um den Steinbruch zur Gewinnung von Kalkstein um insgesamt 9,9 ha zu erweitern. Der Antrag wird von der Bezirksregierung Münster in einem immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren geprüft.
Im diesem Genehmigungsverfahren wurden durch 881 Einwendungen fristgerecht vorgebracht. Bei der Vorbereitung des Erörterungstermins stellte sich heraus, dass die Raumkapazität der Gembthalle aufgrund der erforderlichen Corona-Abstands- und Hygieneregeln maximal 80 Personen Platz bietet. Ein größerer Veranstaltungsort steht in der Region Lienen/Lengerich nicht zur Verfügung. Weiterhin ist am 29.05.2020 das Gesetz zur Sicherstellung ordnungsgemäßer Planungs- und Genehmigungsverfahren während der COVID-19-Pandemie (Planungssicherstellungsgesetz- PlanSiG) in Kraft getreten. Durch dieses Gesetz hat die Genehmigungsbehörde die Möglichkeit, angesichts der Corona-Beschränkungen vor dem Hintergrund des Risikos einer weiteren Ausbreitung des Virus den Erörterungstermin wegfallen zu lassen oder durch eine Online-Beteiligung zu ersetzen. Derzeit wird intensiv geprüft, ob ein Erörterungstermin mit einer großen Anzahl von Einwenderinnen und Einwendern unter „Corona-Regeln“ (Abstände, Maskenpflicht, Desinfektion ...) in einem ausreichend großen und entsprechend gestalteten Raum durchgeführt werden kann.
Vor diesem Hintergrund wird der für den 22.06.2020 vorgesehene Erörterungstermin abgesagt; dies wird im Amtsblatt und in der örtlichen Presse öffentlich bekannt gemacht. Über den Termin und die Form der weiteren Öffentlichkeitsbeteiligung wird rechtzeitig wiederum im Amtsblatt und der örtlichen Presse informiert.
Immissionsschutzrechtliches Genehmigungsverfahren
Der neue oder geänderte Betrieb von Anlagen, der schädliche Umweltwirkungen hervorrufen kann, erfordert ein immissionsschutzrechtliches Genehmigungsverfahren. In dem Verfahren soll unter anderem sichergestellt werden, dass beispielsweise Menschen, Tiere, Pflanzen, der Boden und das Wasser vor schädlichen Umwelteinwirkungen geschützt werden und Vorsorge vor schädlichen Umweltwirkungen getroffen wird.
Außerdem wird in einem Genehmigungsverfahren geprüft, ob auch andere öffentlich-rechtliche Belange gewahrt sind, wie zum Beispiel das Wasserrecht, das Kreislaufwirtschafts- und Abfallrecht und das Naturschutzrecht.
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