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02.06.2020
Erörterungstermin am 9. und 10. Juni in Legden: Bau der Ergasverdichterstation für die Erdgasfernleitung ZEELINK

Münster/Legden. Im Planfeststellungsverfahren zum geplanten Neubau der Erdgasverdichterstation in Legden hat die für das Verfahren zuständige Bezirksregierung Münster den Erörterungstermin festgesetzt:

9. und 10. Juni 2020,
im Landhotel Hermannshöhe,
Haulingort 30, 48739 Legden.

Verhandlungsleiterin ist Christiane Rövekamp.

Zu Beginn eines jedes Tages erfolgt eine allgemeine Information über das Planfeststellungsverfahren und den Erörterungstermin. Dann wird die Planung vom Antragsteller der ZEELINK GmbH & Co. KG, vorgestellt.

Am 9. Juni 2020 werden ab 9.30 Uhr zunächst die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange behandelt, nachmittags werden ab 14 Uhr die Einwendungen der Umweltvereinigung und privater Grundstücksbetroffener erörtert. Am 10. Juni 2020 werden ab 9 Uhr die Einwendungen der Bürgerinitiative und ab 10 Uhr die Einwendungen Privater, die nicht grundstücksbetroffen sind, erörtert.

Im Mittelpunkt des Erörterungstermins stehen die Umweltverträglichkeit des beantragten Vorhabens und die Rechte und Belange betroffener Bürger.

Der Termin ist nicht öffentlich. Teilnahmeberechtigt sind die Träger öffentlicher Belange, Beteiligte und Betroffene, die schriftlich zum Verfahren Stellung genommen haben. Medienvertreter können zum Termin zugelassen werden, wenn keiner der Anwesenden Einwände dagegen geltend macht.

Weitere Informationen zum Erörterungstermin finden Sie auf der Verfahrensseite: www.brms.nrw.de/go/verfahren

Hinweise aufgrund der aktuellen Lage in der Corona-Pandemie

Angesichts der aktuellen Lage in der Corona-Pandemie werden bei dem Erörterungstermin geeignete Schutzmaßnahmen zur Vermeidung eines möglichen Ansteckungsrisikos getroffen. Insbesondere ist der Abstand von 1,5 Metern zu anderen Personen sowohl im Veranstaltungsraum, als auch beim Einlass einzuhalten. Ferner ist bei Betreten des Veranstaltungsraumes und in Bereichen, in denen die Einhaltung des Mindestabstandes nicht gewährleistet werden kann, eine geeignete Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen.

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