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19.05.2020
Bezirksregierung Münster widerspricht Bürgerinitiative Ahaus

Münster/Ahaus. Die Bezirksregierung Münster weist Darstellungen der Bürgerinitiative „Kein Atommüll in Ahaus“ e.V. im Zusammenhang mit dem laufenden Verfahren zur Betriebsverlängerung des Lagers für schwach- und mittelradioaktiven Atommüll in Ahaus zurück. Auf ihrer Internetseite behauptet die Bürgerinitiative, die Bezirksregierung habe bei der Erörterung zur Verlängerung der Genehmigung im Juni 2019 BGZ Gesellschaft für Zwischenlagerung mbH als Vertreterin für den Betrieb der Anlage vorgestellt, obwohl das Unternehmen zu diesem Zeitpunkt noch gar nicht zuständig gewesen sei, sondern die Anlage erst zum Januar 2020 übernommen habe. Die Bezirksregierung weist diese Darstellung als sachlich falsch zurück. „Tatsächlich hat die Bezirksregierung den Betreiberwechsel zur BZG bereits 2017 genehmigt, rechtlich erfolgte der Wechsel zum 1. August 2017“, so ein Sprecher der Bezirksregierung. Dies habe die Bezirksregierung während des Erörterungstermin im vergangenen Juni deutlich dargestellt, wie im Protokoll der Erörterung nachzulesen sei.

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