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Flusslauf Steinfurter Aa

Die Steinfurter Aa wird ökologisch ausgebaut © Bezirksregierung Münster


14.05.2020
Wasserrahmenrichtlinie an der Steinfurter Aa umgesetzt: Bodenaushub wird bereitgestellt

Meldungen bis 28. Mai 2020 möglich

Münster/Billerbeck. EU-Wasserrahmenrichtlinie, schon das Wort geht schwer über die Lippen. Dahinter verbirgt sich die Verpflichtung, dass Gewässer, die sich nicht in einem natürlichen Zustand befinden, gewässerökologisch aufzuwerten sind.

Eine Arbeitsgemeinschaft, bestehend aus den Dezernaten Ländliche Entwicklung, Bodenordnung sowie Wasserwirtschaft der Bezirksregierung Münster, der Teilnehmergemeinschaft der Flurbereinigung Langenhorst-Temming, dem Kreis Coesfeld, dem Wasser- und dem Bodenverband Steinfurter Aa ist angetreten, um diese Aufgabe auf dem Gebiet des laufenden Bodenordnungsverfahren Langenhorst-Temming umzusetzen.

Mit der nunmehr abgeschlossenen Planungs- und Genehmigungsphase sind die Grundlagen für den tatsächlichen örtlichen Ausbau geschaffen worden.

„Im ersten Schritt soll ein Teilbereich der Steinfurter Aa gewässerökologisch optimiert werden. Der Bereich erstreckt sich von der Hohen Aa Brücke bis zur Kreisgrenze Steinfurt. Hier sollen Maßnahmen wie Uferabflachungen, punktuelle Anpflanzungen und der Einbau von Störelementen dazu beitragen, die Steinfurter Aa gewässerökologisch aufzuwerten.“ sagt Thomas Lange, Landschaftsplaner bei der Flurbereinigungsbehörde.

Bei dem gesamten Projekt fällt eine große Menge Bodenaushub an. Es wird mit rund 10.000 Kubikmeter gerechnet. Den gilt es zu verwerten. Sven Holz, bei der Flurbereinigungsbehörde zuständig für den Ausbau: „Ab Frühjahr 2020 ist es möglich, dass sich Interessenten für die Abnahme von Boden bei uns melden können. Wir als Flurbereinigungsbehörde sind Ansprechpartner, bündeln die Anfragen und werden die Verteilung des Erdaushubs koordinieren. Da nicht abschätzbar ist, ob und wie hoch die Nachfrage sein wird, kann nicht garantiert werden, dass jeder Antragsteller zum Zuge kommt.“

Interessenten können sich bis zum 28. Mai 2020 melden bei:

Sven Holz,
Telefon 0251 411-5061,
E-Mail: sven.holz@brms.nrw.de
oder
Thomas Lange,
Telefon 0251 411-5041
E-Mail: thomas.lange@brms.nrw.de

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