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Pressemitteilungen
08.05.2020
Coronavirus: Schlachtbetrieb in Coesfeld wird geschlossen
Gemeinsame Pressemitteilung von Bezirksregierung Münster und Kreis Coesfeld
Münster/Coesfeld. Im Rahmen der Ausbruchsbekämpfung von SARS-CoV-2-Infektionen wird der Landrat des Kreises Coesfeld heute (8. Mai 2020) die Schließung eines Schlachtbetriebs in der Kreisstadt Coesfeld anordnen. Mehr als 100 Beschäftigte waren in den vergangenen Tagen positiv auf das Coronavirus getestet worden, die Ergebnisse weiterer Tests stehen noch aus. Die Schließung durch den Kreis Coesfeld erfolgt in enger Absprache mit dem Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales (MAGS) des Landes Nordrhein-Westfalen und der Bezirksregierung Münster.
Eine Kontrolle des Betriebs durch Arbeitsschützer der Bezirksregierung am heutigen Freitag (8. Mai 2020) hatte unter anderem ergeben, dass Infektionsschutzvorgaben sowohl im Zerlegebetrieb als auch in den Umkleiden nicht beachtet wurden.
Entsprechend der Anweisung des MAGS werden alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die überwiegend bei Subunternehmen des Betriebes beschäftigt sind, auf das Coronavirus getestet. Der Kreis hatte in den letzten Tagen bereits damit begonnen. Mehr als 650 Abstriche auf Veranlassung des Kreises sind bislang erfolgt. Nach ersten Hinweisen hatte das Kreisgesundheitsamt eine aktive Fallsuche betrieben.
Direkte Kontaktpersonen von Infizierten werden den Vorgaben des Robert-Koch-Instituts entsprechend unter Quarantäne gestellt. „Die Arbeitsschützer der Bezirksregierung werden das Kreisgesundheitsamt auch bei der Überprüfung in den Unterkünften der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unterstützen“, so Regierungspräsidentin Dorothee Feller. Die Tests werden auch während des Wochenendes fortgesetzt. Landrat Dr. Christian Schulze Pellengahr betont: „Wir tun gemeinsam alles dafür, um das Infektionsgeschehen in Belegschaft und Bevölkerung einzudämmen. Dazu dienen die auch heute fortgeführten umfangreichen Testungen.“ Die Analyse habe jedoch ergeben, dass es unumgänglich ist, neben der Überprüfung der Gemeinschaftsunterkünfte, den Betrieb zu schließen, um Infektionsquelle und -risiko auszuschließen.
Zur weiteren Ausbruchsbekämpfung wird der Kreis Coesfeld für die Dauer einer Woche von den Änderungen der Corona-Maßnahmen ausgenommen, die in Nordrhein-Westfalen ab 11. Mai gelten. Dazu gehören unter anderem die Lockerung des Kontaktverbots, Öffnungsmöglichkeiten für die Gastronomie und die Beschränkung des Einzelhandels auf Flächen von 800 Quadratmetern. Die neuen Regelungen zur Wiederaufnahme des Schul- und Kita-Betriebs gelten vom kommenden Montag dagegen auch im Kreis Coesfeld.
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