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Pressemitteilungen
26.03.2020
Erörterungstermin verlegt: Entfristung des Steinbruchbetriebes der Firma Dyckerhoff GmbH
Münster/Lengerich. Der für den 22. April 2020 angesetzte Erörterungstermin zur Entfristung des Steinbruchbetriebes Lengerich/Hohne der Firma Dyckerhoff GmbH wird auf unbestimmte Zeit verlegt. Ein neuer Erörterungstermin wird frühestmöglich im Amtsblatt der Bezirksregierung Münster bekannt gegeben. Grund für den verlegten Termin ist die aktuelle Situation durch den Coronavirus.
Die Firma Dyckerhoff GmbH hat bei der Bezirksregierung einen Antrag gestellt, um die 20 ha große Abgrabungsfläche ohne zeitliche Beschränkung abgraben zu dürfen. Die bisherige Genehmigung erlaubt eine Abgrabung nur bis Februar 2027. Der Antrag wird jetzt von der Bezirksregierung Münster in einem immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren geprüft. Die Abgrabungsfläche, für die die Entfristung beantragt wird, entspricht der Fläche, die bereits im Februar 1999 genehmigt wurde. Der Unterschied zur aktuellen Nutzung besteht nur im Zeitraum.
Immissionsschutzrechtliches Genehmigungsverfahren
Eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung, die für die Errichtung oder wesentliche Änderung von Anlagen, die schädliche Umweltwirkungen hervorrufen können, benötigt wird, erfordert ein Genehmigungsverfahren. In dem Verfahren soll unter anderem sichergestellt werden, dass beispielsweise Menschen, Tiere, Pflanzen, der Boden und das Wasser vor schädlichen Umwelteinwirkungen geschützt werden und Vorsorge vor schädlichen Umweltwirkungen getroffen wird.
Außerdem wird in einem Genehmigungsverfahren geprüft, ob auch andere öffentlich-rechtliche Belange gewahrt sind, wie zum Beispiel das Wasserrecht, das Kreislaufwirtschafts- und Abfallrecht und das Naturschutzrecht.
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