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Symbolbild © Bezirksregierung Münster


05.03.2020
Erörterungstermin zur Steinbrucherweiterung Calcis wird verlegt

Münster/Lienen. Der für den 24. März 2020 angesetzte Erörterungstermin zur Steinbrucherweiterung der Firma Calcis Lienen wird verlegt. Der neue Erörterungstermin findet jetzt am 22. Juni 2020 statt. Grund für den geänderten Termin sind unter anderem zahlreiche Einwendungen.

Die Firma Calcis Lienen GmbH & Co. KG hat im Juli 2019 einen Antrag gestellt, um den Steinbruch zur Gewinnung von Kalkstein um insgesamt 9,9 ha zu erweitern. Der Antrag wird von der Bezirksregierung Münster in einem immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren geprüft.

Im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung haben insgesamt 881 Einwenderinnen und Einwender ihre Einwendungen fristgerecht erhoben. Ein Großteil der Einwendungen bezieht sich auf den Naturschutz. Um eine strukturierte und sinnvolle Erörterung zu ermöglichen, müssen die Einwendungen erfasst und sorgfältig geprüft werden. Zudem müssen verfahrenserhebliche Fragestellungen geklärt werden. Dafür bedarf es eines größeren zeitlichen Vorlaufs als ursprünglich geplant. Daher hat die Bezirksregierung Münster als Genehmigungsbehörde den Erörterungstermin verlegt.

Der verlegte Erörterungstermin wird am

22. Juni 2020, 10 Uhr in der Gempthalle in Lengerich

beginnen. Bei Bedarf wird er am 23. und 24. Juni 2020 fortgesetzt. Alle Einwenderinnen und Einwender, die ihre Einwendungen fristgerecht vorgebracht haben, behalten das Recht zur Teilnahme am Erörterungstermin und die Möglichkeit, diese auf dem neuen Termin vorzutragen und zu erläutern.

Die Verlegung des Erörterungstermins wird im Amtsblatt und in der örtlichen Presse am 6. März 2020 öffentlich bekannt gemacht. Die Einwenderinnen und Einwender werden nicht gesondert über den geänderten Termin informiert. Der Erörterungstermin ist öffentlich. Teilnahmeberechtigt sind der Antragsteller, die Genehmigungsbehörde, die Träger öffentlicher Belange sowie alle Einwenderinnen und Einwender, die fristgerecht Einwendungen erhoben haben. Andere Personen können als Zuhörer am Termin teilnehmen, sofern genügend freie Plätze zur Verfügung stehen.

Immissionsschutzrechtliches Genehmigungsverfahren

Eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung, die für die Errichtung oder wesentliche Änderung von Anlagen, die schädliche Umweltwirkungen hervorrufen können, benötigt wird, erfordert ein Genehmigungsverfahren. In dem Verfahren soll unter anderem sichergestellt werden, dass beispielsweise Menschen, Tiere, Pflanzen, der Boden und das Wasser vor schädlichen Umwelteinwirkungen geschützt werden und Vorsorge vor schädlichen Umweltwirkungen getroffen wird. Außerdem wird in einem Genehmigungsverfahren geprüft, ob auch andere öffentlich-rechtliche Belange gewahrt sind, wie zum Beispiel das Wasserrecht, das Kreislaufwirtschafts- und Abfallrecht und das Naturschutzrecht.

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