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03.02.2020
Bezirksregierung Münster informiert Ausschuss über Sicherheit bei Entsorgungsunternehmen

Münster/Gladbeck. Die Bezirksregierung Münster hat heute (3. Februar) den Umwelt- sowie den Wirtschaftsförderungs- und Grundstücksausschuss der Stadt Gladbeck auf deren Bitte hin zu Überwachungs- und Aufsichts-Maßnahmen in Bezug auf das Entsorgungsunternehmen MINERALplus am Standort Gladbeck informiert.

Zum Hintergrund: Im Zusammenhang mit der Diskussion über den Umgang mit Rückständen der Rheinland-Raffinerie von Shell in Köln war die (falsche) Vermutung verbreitet worden, diese Rückstände seien möglicherweise auch bei MINERALplus an der Stollenstraße in Gladbeck behandelt oder gelagert worden. Dazu hatte die Bezirksregierung bereits im vergangenen November klargestellt, das Unternehmen sei lediglich als Händler bzw. Makler aufgetreten, habe die Raffinerie-Rückstände jedoch nicht an den Standort Gladbeck verbracht.

Der Umweltausschuss hatte daraufhin um genauere Informationen zu den Tätigkeiten des Entsorgers und die Umweltsicherheit am Standort gebeten. Dazu führte die Bezirksregierung Münster vor den beiden Ausschüssen aus, der Betrieb sei seit 1990 als Entsorgungsfachbetrieb für die Annahme und Abgabe von Abfällen mit gefährlichen Inhaltsstoffen zugelassen. In seiner Baustoffmischanlage würden feinkörnige Stäube zu mineralischen Bau-, Füll- und Versatzstoffen verarbeitet. Die eingesetzten Stäube seien Abfälle, insbesondere aus Abfallverbrennungsanlagen. Das Unternehmen sei verpflichtet, eingehende Abfälle vor Ort vor der Annahme zu beproben und zu analysieren.

Sowohl Annahme als auch Verarbeitung und Abgabe der Abfälle erfolge in einem geschlossenen System, das an eine Abluftreinigungsanlage angeschlossen sei. Bei bestimmungs-gemäßem Betrieb träten keine staubförmigen Abfälle aus. Die Durchführung der Emissionsmessungen und der Funktionsprüfungen werde in den turnusmäßigen Umweltinspektionen durch die Bezirksregierung geprüft: „Das Gesamtergebnis der letzten unangekündigten Umweltinspektion im September 2017 war ,keine Mängel‘.“ Gleiches gelte für die Einhaltung der Anforderungen nach der Störfallverordnung.

Die genehmigungsrechtlichen Vorgaben einschließlich der technischen Anforderungen an die Anlage, die Emissionssituation und die dokumentierten Analysen der ein- und ausgehenden Abfälle wurden am 22. Januar 2020 erneut detailliert geprüft: „Danach ergaben sich keine Anhaltspunkte, dass von der Anlage eine Gesundheitsgefährdung für die umliegenden Anwohner und Gewerbetreibenden ausgeht“, erklärte die Bezirksregierung Münster weiter.

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