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Windenergieanlage Loevelingloh

Die Windenergieanlage Loevelingloh am Kappenberger Damm in Münster. © Bezirksregierung Münster


23.01.2020
Verwaltungsgericht bestätigt immissionsschutzrechtliche Genehmigung für die Windenergieanlage Loevelingloh

Münster. Das Verwaltungsgericht Münster hat heute (Donnerstag, 23. Januar) die beiden Urteile zu den Klagen gegen die immissionsschutzrechtliche Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb der Windenergieanlage Loevelingloh in Münster bekanntgegeben und die Rechtmäßigkeit des Genehmigungsbescheides der Bezirksregierung Münster bestätigt.

Vorausgegangen war am 17. Januar 2020 die mündliche Verhandlung, bei der die Klägerparteien nochmals ihre Klagegründe hinsichtlich optisch bedrängender Wirkung, Lärm und Schattenwurf umfassend vorgetragen hatten. Bei all diesen Punkten sah das Verwaltungsgericht keine Anhaltspunkte, dass diese im Genehmigungsverfahren nicht ausreichend geprüft und bewertet worden seien und die Kläger in ihren Rechten unzureichend berücksichtigt worden sind.

Die Stadt Münster hatte im Herbst 2016 den Flächennutzungsplan für das Stadtgebiet mit der Ausweisung von Vorrangzonen für Windenergieanlagen ausgewiesen. In der Windvorrangzone Loevelingloh beantragte die Stadtwerke Münster GmbH die immissionsschutzrechtliche Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb der 175 Meter hohen Windenergieanlage.

In einem immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren besteht ein Rechtsanspruch auf Erteilung der Genehmigung, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.

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