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Vermessung und Kataster
Aufsicht über die Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure
Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure erhalten ihre Zulassung durch die Bezirksregierung Münster und sind somit berechtigt hoheitliche Vermessungsaufgaben zu übernehmen. Bei Fragen oder Beschwerden von Bürgern in diesen Angelegenheiten steht das Dezernat für Kommunalaufsicht und Katasterwesen als Vermittler zur Verfügung.
Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure (ÖbVI) sind befugt, Aufgaben des amtlichen Vermessungswesens nach Maßgabe ihrer Berufsordnung auszuführen. Neben den Kreisen und kreisfreien Städten sind sie somit berechtigt, Liegenschaftsvermessungen, das sind Vermessungen, die der Einrichtung und Fortführung des Liegenschaftskatasters und der Feststellung oder Abmarkung von Grundstücksgrenzen dienen, auszuführen. Hierzu gehören beispielsweise die Zerlegung von Flurstücken, die Grenzvermessung und die Gebäude-Einmessungen.
Ferner sind die ÖbVI berechtigt, die Landesvermessung zu unterstützen und vermessungstechnische Ermittlungen an Grund und Boden öffentlich zu beurkunden.
Die Bezirksregierung erteilt die Zulassung zum ÖbVI und führt die Aufsicht über die ÖbVI, soweit sie hoheitliche Aufgaben wahrnehmen.
Ferner berät und informiert sie die ÖbVI über Änderungen und Neuerungen im amtlichen Vermessungswesen.
Bürger können sich bei fachlichen Fragen oder Beschwerden in Bezug auf die hoheitlichen Tätigkeiten der ÖbVI an das Dezernat Kommunalaufsicht und Katasterwesen bei der Bezirksregierung Münster wenden.
Neben den amtlichen Funktionen sind die ÖbVI auch im Bereich der technischen Ingenieurvermessung, der Geoinformation sowie der Grundstücksbewertung tätig. Für diese außerhalb des hoheitlichen Aufgabenbereichs liegenden Tätigkeiten unterliegen die ÖbVI der Aufsicht der Ingenieurkammer Bau NRW.
Derzeit sind im Regierungsbezirk Münster über 60 ÖbVI zugelassen, für die das Dezernat als Aufsichtsbehörde zuständig ist.
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