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Vermessung und Kataster
Aufsicht über die Katasterbehörden
Für die Einrichtung und Führung des Liegenschaftskatasters und die Bereitstellung der Geobasisdaten des Liegenschaftskatasters sind die Katasterbehörden der kreisfreien Städte und Kreise zuständig. Die Bezirksregierung beaufsichtigt und berät die acht Katasterbehörden im Regierungsbezirk Münster bei diesen Aufgaben. Die Bezirksregierung unterstützt die Katasterbehörden durch Weitergabe aktueller Informationen und durch Abstimmung und Steuerung von aktuellen landesweiten Entwicklungen.
Zudem begleitet die Bezirksregierung die Katasterbehörden bei der Einführung neuer Technologien und Verfahrensweisen. Bei den Katasterbehörden ist zum Jahresende 2014 die Umstellung auf das Amtliche Liegenschaftskatasterinformationssystem (ALKIS®) abgeschlossen worden. Mit ALKIS® wird erstmalig die Führung der Liegenschaftskarte und des Liegenschaftsbuchs in einem System vereinigt und liegt zudem bundesweit einheitlich vor. Durch die Katasterbehörden erfolgte mit Unterstützung der Bezirksregierung die Einführung der Amtlichen Basiskarte (ABK) im Maßstab 1:5.000, die eng mit dem Amtlichen Liegenschaftskatasterinformationssystem (ALKIS®) verbunden ist und die bisherige Deutsche Grundkarte 1:5.000 (DGK 5) ablöste.
Die Bezirksregierung ist Ansprechpartner für Beschwerden über die Katasterbehörden. Ebenso werden im Dezernat Kommunalaufsicht, Katasterwesen der Bezirksregierung Meinungsverschiedenheiten zwischen Katasterbehörden und Öffentlich bestellten Vermessungsingenieuren behandelt.
Fragen zur Katasterführung sollten zunächst direkt an die entsprechende Katasterbehörde gerichtet werden.