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Recht auf schulische Bildung
Informationsbroschüre in acht Sprachen

Broschüren

© Bezirksregierung Münster

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Jeder junge Mensch in unserem Land hat das Recht auf schulische Bildung, Erziehung und individuelle Förderung. Dieses Recht wird ohne Rücksicht auf das Geschlecht, die wirtschaftliche Lage und die Herkunft eines Menschen gewährleistet. So ist es im Schulgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen niedergeschrieben.

Bildung ist ein hohes Gut. Sie nimmt Einfluss auf die individuelle Entwicklung junger Menschen und deren Chancen im Leben. Bildung legt den Grundstein, damit sich die Persönlichkeit eines Menschen entwickeln kann. Ebenso hat Bildung die Aufgabe, Wissen über Generationen weiterzugeben.

Da Bildung so wichtig ist, gibt es einen staatlichen Erziehungsauftrag. Damit dieser in die Praxis umgesetzt werden kann, besteht nach der Landesverfassung eine allgemeine Schulpflicht

Die Bezirksregierung Münster hat jetzt eine Broschüre und zusätzlich einzelne Merkblätter in deutscher, englischer, französischer, russischer, türkischer, arabischer, rumänischer und bulgarischer Sprache herausgebracht. Sie soll insbesondere Eltern von zugewanderten Kindern über die Schulpflicht informieren und den jungen Menschen den Weg in die Schule ebnen. Dabei ist das verantwortungsvolle Handeln der Eltern gefragt.

Für alle Kinder, die in Nordrhein-Westfalen leben und bis zum 30. September eines Jahres das sechste Lebensjahr vollendet haben, beginnt die Schulpflicht am 1. August desselben Jahres. Die Eltern müssen ihr schulpflichtiges Kind bei der Schule anmelden und dafür sorgen, dass ihr Kind regelmäßig am Unterricht und den sonstigen verbindlichen Veranstaltungen der Schule teilnimmt.

Die Schulpflicht dauert zehn Schuljahre, mindestens jedoch bis zum Ablauf des Schuljahres, in dem sie das achtzehnte Lebensjahr vollenden.

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