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Krankenhäuser
Landesweite Krankenhausförderung
Im Rahmen der Zentralen Krankenhausförderung ist die Bezirksregierung Münster seit 2019 landesweit für die Abwicklung folgender Förderprogramme zuständig:
Hinweis: Die Ansprechpartner sind unter den einzelnen Förderprogrammen aufgelistet.
1. Krankenhaus-Einzelförderung (KHEF)
Mit dem neuen § 21a KHGG NRW hat das Land NRW die Möglichkeit zur Einzelförderung von Investitionen geschaffen. Die pauschale Krankenhausförderung bleibt davon unberührt. Die Einzelförderung knüpft unmittelbar an die Baupauschale an. Im Rahmen der Förderschwerpunkte können Investitionsmaßnahmen nach § 18 Abs. 1 Nr. 1 KHGG NRW gefördert werden. Die Förderschwerpunkte werden jährlich neu ausgewiesen und durch entsprechende Förderkriterien ausgestaltet.
Für das Jahr 2022 weist das Land folgenden Förderschwerpunkt aus:
Das Fördervorhaben dient der Stärkung der patientenorientierten Versorgung im höheren Lebensalter (Altersmedizin)
In der Förderperiode 2022 stehen Mittel in Höhe von voraussichtlich 100 Mio. € für die Einzelförderung zur Verfügung.
Die Veröffentlichung aller für das Antragsverfahren relevanten Unterlagen sowie weiterführender Informationen erfolgt zeitnah auf der Internetseite des MAGS unter folgendem Link:
Bitte nutzen Sie bei Fragen/ Anliegen im Bereich der Krankenhaus-Einzelförderung folgendes Funktionspostfach:
krankenhaus-einzelfoerderung@bezreg-muenster.nrw.de
Ansprechpartner
Westhoff, Nina (Sachbearbeiterin)
Telefon: 0251 411-2565
Telefax: 0251 411-82565
E-Mail: nina.westhoff@bezreg-muenster.nrw.de
Assing, Thorsten (Dezernent)
Telefon: 0251 411-5963
Telefax: 0251 411-85963
E-Mail: thorsten.assing@bezreg-muenster.nrw.de
Waurick, Dr. Katrin (Dezernentin)
Telefon: 0251 411-3407
Telefax: 0251 411-83407
E-Mail: katrin.waurick@bezreg-muenster.nrw.de
Gurlit, Dr. Simone (Hauptdezernentin)
Telefon: 0251 411-2456
Telefax: 0251 411-82456
E-Mail: simone.gurlit@bezreg-muenster.nrw.de
2. Krankenhaus-Strukturfonds II (KHSF)
Mit der neuen, zum 01.01.2019 in Kraft getretenen Krankenhausstrukturfonds-Verordnung (KHSFV) sollen in Nordrhein-Westfalen wie bisher große strukturverändernde/ strukturverbessernde Maßnahmen mit dem Ziel einer bedarfsgerechten Krankenhausversorgung gefördert werden; insbesondere trägerübergreifend, um Doppelstrukturen zu beseitigen und die Versorgungsqualität zu erhöhen.
Mit einer gemeinsamen Erklärung des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen (MAGS) und der Landesverbände der Krankenkassen und Ersatzkassen wurden für die Förderperiode 2021- 2024 die folgenden Förderschwerpunkte gesetzt:
- Standortübergreifende Konzentration akutstationärer Versorgungskapazitäten nach § 11 Abs. 1 Nr. 2 KHSFV mit einer Priorität, wenn die beteiligten Krankenhäuser eine dauerhafte Zusammenarbeit im Rahmen eines Krankenhausverbundes, etwas durch gemeinsame Abstimmung des Versorgungsangebots, vereinbart haben (§ 11 Abs. 1 Nr. 2 lit. c KHSFV).
- Dauerhafte Schließung eines Krankenhauses oder eines Teils von akutstationären Versorgungseinrichtungen eines Krankenhauses nach § 11 Abs. 1 Nr. 1 KHSFV mit einer Priorität auf eine vollständige Standortschließung / Schließung einer unselbständigen Betriebsstätte.
- Beschaffung, Errichtung, Erweiterung oder Entwicklung der Informationstechnik der Krankenhäuser, die die Voraussetzungen des Anhangs 5 Teil 3 der BSI-Kritisverordnung erfüllen, um sich an die Vorgaben von § 8a des BSI-Gesetzes anzupassen (§ 11 Abs. 1 Nr. 4 lit. a KHSFV). Das Gesamtvolumen zu Ziffer 3 wird auf bis zu 5 v. H. des zur Verfügung stehenden Fördervolumens der Förderperiode 2021 bis 2024 begrenzt.
Die Veröffentlichung aller für das Antragsverfahren relevanten Unterlagen sowie weiterführender Informationen erfolgt auf der Internetseite des MAGS unter folgendem Link:
Rechtsvorschriften
- Krankenhausfinanzierungsgesetz (KHG) – § 12 Förderung von Vorhaben zur Verbesserung von Versorgungsstrukturen (externer Link öffnet sich in neuem Fenster)
- Krankenhausfinanzierungsgesetz (KHG) – § 12 a Fortführung der Förderung zur Verbesserung der Versorgungsstrukturen ab dem Jahr 2019 (externer Link öffnet sich in neuem Fenster)
- Verordnung zur Verwaltung des Strukturfonds im Krankenhausbereich (Krankenhausstrukturfonds-Verordnung – KHSFV) (PDF) (externer Link öffnet sich in neuem Fenster)
- Gemeinsame Erklärung zu den Förderschwerpunkten in der Förderperiode 2019/2020 (MAGS.NRW) (externer Link öffnet sich in neuem Fenster)
Ansprechpartner
Fürtjes, Melanie (Sachbearbeiterin)
Telefon: 0251 411-1823
Telefax: 0251 411-81823
E-Mail: melanie.fuertjes@bezreg-muenster.nrw.de
Assing, Thorsten (Dezernent)
Telefon: 0251 411-5963
Telefax: 0251 411-85963
E-Mail: thorsten.assing@bezreg-muenster.nrw.de
Waurick, Dr. Katrin (Dezernentin)
Telefon: 0251 411-3407
Telefax: 0251 411-83407
E-Mail: katrin.waurick@bezreg-muenster.nrw.de
Gurlit, Dr. Simone (Hauptdezernentin)
Telefon: 0251 411-2456
Telefax: 0251 411-82456
E-Mail: simone.gurlit@bezreg-muenster.nrw.de
3. Krankenhaus-Zukunftsfonds (KHZF)
Mit dem Gesetz für ein Zukunftsprogramm Krankenhäuser (Krankenhauszukunftsgesetz – KHZG) hat der Bundesgesetzgeber den neuen Krankenhauszukunftsfonds aufgelegt. Mit diesem neuen Förderinstrument werden insbesondere notwendige Investitionen in den Bereichen Digitalisierung und IT- und Cybersicherheit von Krankenhäusern und Hochschulkliniken gefördert.
Dem Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) obliegt die Verwaltung des Krankenhauszukunftsfonds. Zunächst melden die Krankenhausträger ihren Förderbedarf bei den Ländern an (Bedarfsanmeldung). Für die förderungsfähigen Vorhaben stellt das Land die Anträge beim BAS. Das BAS prüft die Anträge und ist zuständig für die Zuweisung der Bundesmittel.
Weitere Informationen zum Krankenhaus-Zukunftsfonds finden Sie auf der Internetseite des Bundesamts für Soziale Sicherung unter dem Link:
- Zur Internetseite des Bundesamts für Soziale Sicherung (externer Link öffnet sich in neuem Fenster)
- Weiterführende Informationen auf der Internetseite des MAGS (externer Link öffnet sich in neuem Fenster)
- Antrag auf Zulassung eines DV-gestützten Buchführungssystems (pdf, 273 KB) (Link öffnet sich in neuem Fenster)
- Kostenaufstellung zum Antrag (Muster) (xlsx, 15 KB) (Link öffnet sich in neuem Fenster)
- Vordruck Verwendungsnachweis (pdf, 541 KB) (Link öffnet sich in neuem Fenster)
- Belegliste zum Verwendungsnachweis (xlsx, 17 KB) (Link öffnet sich in neuem Fenster)
- Rundschreiben Kostenverschiebung und Antragsänderung BAS (pdf, 99 KB) (Link öffnet sich in neuem Fenster)
- Ergänzende Hinweise zum Verfahren bei Antragsänderungen und Kostenverschiebungen nach Bewilligung des Antrags (pdf, 96 KB) (Link öffnet sich in neuem Fenster)
- Formular Änderungsanzeige (pdf, 1.1 MB) (Link öffnet sich in neuem Fenster)
- Vordruck Mittelanforderung (pdf, 56 KB) (Link öffnet sich in neuem Fenster)
- Vordruck Rechtsmittelverzicht (pdf, 81 KB) (Link öffnet sich in neuem Fenster)
- Vordruck Zwischennachweis (pdf, 217 KB) (Link öffnet sich in neuem Fenster)
- Merkblatt zum Zwischennachweis (pdf, 488 KB) (Link öffnet sich in neuem Fenster)
- Hinweise des BAS zum Erfüllungsaufwand (pdf, 74 KB) (Link öffnet sich in neuem Fenster)
- Vordruck IT-Dienstleister Bestätigung (pdf, 79 KB) (Link öffnet sich in neuem Fenster)
Informationen Zwischennachweis 01.02.2023
Aufgrund der hohen Bearbeitungszahlen in einem vierstelligen Bereich bitten wir von Anfragen, ob der Zwischennachweis eingegangen ist oder schon bearbeitet wurde abzusehen.
Sollten wir keinen Zwischennachweis erhalten oder Rückfragen bei der Bearbeitung haben, kommen wir per E-Mail auf Sie zu.
Ansprechpartner
Ahlers, Sophia (Sachbearbeiterin)
Telefon: 0251 411-4811
Telefax: 0251 411-84811
E-Mail: sophia.ahlers@bezreg-muenster.nrw.de
Brands, Lisa-Marie (Sachbearbeiterin)
Telefon: 0251 411-3740
Telefax: 0251 411-83740
E-Mail: lisa-marie.brands@bezreg-muenster.nrw.de
Herrmann, Christian (Sachbearbeiter)
Telefon: 0251 411 3884
Telefax: 0251 411 83884
E-Mail: christian.herrmann@bezreg-muenster.nrw.de
Assing, Thorsten (Dezernent)
Telefon: 0251 411-5963
Telefax: 0251 411-85963
E-Mail: thorsten.assing@bezreg-muenster.nrw.de
Waßmann, Dr. Henk-Benjamin (Dezernent)
Telefon: 0251 411-5943
Telefax: 0251 411-85943
E-Mail: henkbenjamin.wassmann@bezreg-muenster.nrw.de
Gurlit, Dr. Simone (Hauptdezernentin)
Telefon: 0251 411-2456
Telefax: 0251 411-82456
E-Mail: simone.gurlit@bezreg-muenster.nrw.de
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