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Beihilfe
Physiotherapie, Reha-Sport, Funktionstraining
Ein großer Anteil der Beihilfeberechtigten betreiben unterschiedliche Aktivitäten wie Vereinssport, Rheumaschwimmen, Behindertensport, Kraftsport im Fitness-Studio, um ihre Gesundheit zu stärken. Immer mehr Angebote aus dem Bereich des Breitensports zielen auf eine gute Fitness ab.
Damit stellt sich die Frage, welche Aktivitäten beihilfefähig sind?
Aufwendungen für ärztlich verordneten Rehabilitationssport und Funktionstraining unter ärztlicher Betreuung und Überwachung sind grundsätzlich beihilfefähig. Beihilfefähig sind ausschließlich die in der Rahmenvereinbarung der Rehabilitationsträger über den Rehabilitationssport und das Funktionstraining genannten Maßnahmen.
Beihilfefähig sind nur Gebühren, die der Veranstalter für gesetzlich versicherte Teilnehmer mit den Rehabilitationsträgern vereinbart hat.
Nicht beihilfefähig sind Mitgliedsbeiträge, Aufwendungen für den Besuch eines Fitness-Studios oder für allgemeine Fitness-Übungen und -Geräte sowie für notwendige Sportbekleidung und die Fahrten zum Veranstaltungsort. Dies gilt auch für die Aufwendungen einer notwendigen Begleitperson.
Physiotherapie
Ärztlich verordnete, wissenschaftlich anerkannte Heilbehandlungen wie beispielsweise
- Krankengymnastik,
- Massagen,
- Fangopackungen,
- Beschäftigungstherapie und
- Ergotherapie,
sind im notwendigen und angemessenen Umfang im Rahmen der vorgegebenen Höchstbeträge beihilfefähig. Dafür ist es erforderlich, dass die Heilbehandlungen von Personen durchgeführt werden, die in einem Gesundheits- und Medizinfachberuf ausgebildet sind. Das sind beispielsweise:
- Krankengymnasten,
- Masseure,
- Logopäden und
- Osteopathen.
Downloads
- Info-Blatt: Reha-Sport, Funktionstraining, Krafttraining, Fitness-Training (pdf, 90 KB) (Link öffnet sich in neuem Fenster)
- Rahmenvereinbarung über den Reha-Sport und Funktionstraining (externer Link öffnet sich in neuem Fenster)
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Wir bearbeiten derzeit Beihilfeanträge, die am 06.12.2020 bei der Beihilfestelle eingegangen sind.
Aktuell kommt es im Bereich der Beihilfebearbeitung zu längeren Bearbeitungszeiten. Wir bitten um Ihr Verständnis.
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