Pfleger mit älterer Frau

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Ausgleichs­fonds für die Pflege­berufe­ausbildung


Ombudsstelle in der Pflege­berufe­ausbildung

zwei Schilder mit dem dem Aufdruck Streit und Schlichtung

© AdobeStocks

Das neue Pflegeberufegesetz des Bundes hat die Grundlage für eine außergerichtliche Ombudsstelle in der generalistischen Pflegeberufeausbildung geschaffen. Zur Schlichtung von Streitigkeiten zwischen Auszubildenden und den Trägern der praktischen Ausbildung können die Bundesländer demnach durch Landesrecht bestimmen, eine Ombudsstelle einzurichten. Nordrhein-Westfalen hat diese Aufgabe der Bezirksregierung Münster als der für die Verwaltung des Ausgleichsfonds gemäß § 26 Absatz 4 Pflegeberufegesetz (PflBG) zuständigen Stelle übertragen.

Seit dem 1. Juli 2020 können sich Auszubildende und auch Träger der praktischen Ausbildung sowie Pflegeschulen bei Konflikten, die die Durchführung ihrer praktischen Ausbildung betreffen, an die Ombudsstelle wenden.

Die Möglichkeit, eine neutrale und unabhängige Ombudsperson kontaktieren zu können, ist ein Novum in der Pflegeberufeausbildung, mit dem das Land einen wichtigen Beitrag zur Verbesserung der Qualität der Ausbildung leistet.

Was ist die Ombudsstelle?

Die Ombudsstelle ist eine außergerichtliche, unabhängige und unparteiische Schlichtungsstelle, die Streitigkeiten zwischen Auszubildenden und den Trägern der praktischen Ausbildung zu schlichten versucht. Sie steht allen Auszubildenden in der generalistischen Pflegeberufeausbildung (Ausbildungsbeginn ab 01. Januar 2020) zur Verfügung, die einen Ausbildungsvertrag mit einem Einrichtungsträger mit Sitz in Nordrhein-Westfalen geschlossen haben. Das Verfahren ist kostenlos.

Die Teilnahme an einem Schlichtungsverfahren ist sowohl für Auszubildende als auch für Ausbildungseinrichtungen freiwillig, sollte allerdings im Interesse aller beteiligter Parteien erfolgen, wenn sich Konflikte in der praktischen Ausbildung intern nicht lösen lassen.

Mit Empfehlungen und Vorschlägen wird die Ombudsperson versuchen, eine Einigung zwischen den Beteiligten zu erreichen, um möglichst eine erfolgreiche Fortsetzung der Ausbildung zu sichern.

Die Kontaktaufnahme der Ombudspersonen mit dem Träger der praktischen Ausbildung oder der Pflegeschule erfolgt nur nach vorheriger Einwilligung der Auszubildenden.

Empfehlungen der Ombudsstelle sind rechtlich nicht bindend. Bei Rechtsverstößen bleibt es der zuständigen Landesbehörde aber unbenommen, ein Ordnungswidrigkeitenverfahren gegenüber dem Träger der praktischen Ausbildung einzuleiten oder einer Einrichtung die Durchführung der Ausbildung gemäß § 7 Absatz 5 Satz 2 PflBG zu untersagen.

Organisatorisch und koordinierend werden die Ombudspersonen in ihrer Aufgabenwahrnehmung von der Geschäftsstelle bei der Bezirksregierung Münster unterstützt. Diese steht den Auszubildenden als Erstkontakt zur Verfügung.

Neben der Streitschlichtung im Einzelfall, ist es erklärtes Ziel der Ombudsstelle, zur Verbesserung der Qualität der neuen Pflegeberufeausbildung beizutragen. Der Gesamtüberblick über die vorgetragenen Sachverhalte ermöglicht es, wiederkehrende Konflikte oder strukturelle Missstände in der Ausbildung zu erkennen und diese anonymisiert an die zuständigen Behörden heranzutragen.

Wie läuft das Ombudsverfahren ab?

Die Auszubildenden kontaktieren zunächst die Geschäftsstelle der Ombudsstelle schriftlich, per E-Mail oder telefonisch. Die Geschäftsstelle nimmt den Sachverhalt auf. Nachdem die Geschäftsstelle das erforderliche Kontaktformular erhalten hat, informiert sie eine Ombudsperson. Die Ombudsperson spricht mit den Auszubildenden und nimmt ggf. Kontakt zu weiteren Personen (wie z. B. Ausbilder/innen, Pflegedienst­leiter/innen und Praxis­anleiter/innen) auf, sofern die Auszubildenden damit ausdrücklich einverstanden sind. Im Interesse der betroffenen Parteien kann anschließend ein gemeinsames Schlichtungsgespräch mit allen Beteiligten durchgeführt werden.

Alle Informationen und Daten werden vertraulich behandelt. Sowohl die Ombudspersonen als auch die Mitarbeitenden der Geschäftsstelle sind zur Verschwiegenheit verpflichtet.

Wer sind die Ombudspersonen?

Die ehrenamtlichen Ombudsfrauen sind Brigitte von Germeten-Ortmann und Prof. Dr. Barbara Knigge-Demal. Sie führen die Beratungen und Schlichtungen mit fachlicher Kompetenz und langjähriger Erfahrung durch und sind Ansprechpartnerinnen für die Auszubildenden. Ihre Amtszeit beträgt jeweils vier Jahre.

eine stehende weibliche Person

Ombudsfrau Brigitte von Germeten-Ortmann © Bezirksregierung Münster

Brigitte von Germeten-Ortmann kennt den Pflegebereich und die Inhalte der Pflegeausbildung umfassend und aus unterschiedlichen Blickwinkeln. Von Germeten-Ortmann, die gelernte Krankenpflegerin und Pflegepädagogin ist, hat seit 2004 die Abteilung Gesundheit- und Altenpflege beim Diözesan-Caritasverband Paderborn geleitet und war als Mitglied im Begleitgremium des zuständigen Landesministeriums in NRW an der Umsetzung des Pflegeberufegesetzes beteiligt. Sie ist Mitglied der Fachkommission nach dem Pflegeberufegesetz und hat an der Entwicklung der Rahmenlehrpläne für die neue Pflegeausbildung mitgewirkt.

eine stehende weibliche Person

Ombudsfrau Prof. Dr. Barbara Knigge-Demal © Bezirksregierung Münster

Prof. Dr. Barbara Knigge-Demal, die ihre berufliche Laufbahn als Kinderkrankenschwester und stellvertretende Stationsleiterin begann, erweiterte ihre pflegerische Kompetenz um wissenschaftliche Expertise im Studium der Sozialarbeit, der Psychologie sowie der Erziehungswissenschaft. Sie war als Professorin an der FH Bielefeld maßgeblich am Aufbau von pflegebezogenen Studiengängen beteiligt. Seit 2015 hat auch sie die Reform des Pflegeberufegesetzes begleitet. Unter anderem hat sie ihre Expertise in die Erarbeitung der Pflegeausbildungs- und Prüfungsverordnung eingebracht und war anschließend als Mitglied der Fachkommission an der Erarbeitung von Rahmenlehrplänen für die Pflegeausbildung beteiligt.

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Kontakt

Bezirksregierung Münster
Dezernat 12.5
Ombudsstelle für die Pflegeberufeausbildung
Domplatz 1 – 3
48143 Münster
Telefon: +49 251 411-4066

ombudsstelle-pflbg@brms.nrw.de

Ansprechpartner:innen:
Petra Timmer
Helmut Gorny

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