Förderung

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Förderprogramme von A – Z


Silentien

Bezeichnung Förderprogramm

Betreuungsprogramm Silentien

Wer wird gefördert?

Träger öffentlicher Schulen und genehmigter Ersatzschulen

Was wird gefördert?

Gefördert werden Betreuungsmaßnahmen in Schulen des Primarbereichs.
Dauer: mindestens zwölf Schulwochen mit mindestens drei Wochenstunden

Wie sind die Konditionen?

Projektförderung: Festbetragsfinanzierung in Form einer Zuweisung/eines Zuschusses.

Mindestens zehn Teilnehmer an Grundschulen und mindestens acht an Förderschulen.

Festbetrag je Gruppe: 750 Euro. Beteiligung und Information der Erziehungsberechtigten, Übernahme der Leitung durch fachlich geeignetes Personal, möglichst ausgebildete Lehrkräfte, Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärter sowie Studierende für ein Lehramt im Hauptstudium, Einrichtung für ein Schuljahr.

Wo ist der Antrag zu stellen?

Durch den Schulträger bei der Bezirksregierung Münster

Wann ist der Antrag zu stellen?

Zum 31. März des jeweiligen Kalenderjahres

Welche Rechtsgrundlage besteht?

§ 44 LHO i. V. m. RdErl. des MSW v. 31.7.2008 i. d. F. v. 20.12.2013 (BASS 11 02
Nr. 9)

Was ist noch wichtig?

Der Antrag ist entsprechend dem Muster in der Richtlinie zu stellen.

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