Förderung

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Förderprogramme von A – Z


Betriebliche Ausbildung in einem Ausbildungsverbund

Bezeichnung Förderprogramm

Bereitstellung betrieblicher Ausbildungsplätze in einem Ausbildungsverbund

Wer wird gefördert?

Betriebe, die allein eine betriebliche Ausbildung nicht durchführen können und sich deshalb mit einem weiteren Ausbildungsbetrieb zusammenschließen

Was wird gefördert?

Schaffung eines Ausbildungsplatzes durch Verbundausbildung

Wie sind die Konditionen?

50 Prozent der Ausbildungsvergütung, maximal insgesamt 4.500 Euro je Ausbildungsplatz.

Wo ist der Antrag zu stellen?

Bezirksregierung Münster
Dezernat 34 – EU-Förderung
Domplatz 1-3
48143 Münster

Wann ist der Antrag zu stellen?

Die nach Nr. 1.3 VV/VVG zu § 44 LHO notwendige Ausnahme vom Verbot des vorzeitigen Maßnahmebeginns gilt als erteilt, soweit mit der Ausbildung innerhalb der letzten 6 Monate vor Antragsstellung begonnen wurde.

Welche Rechtsgrundlage besteht?

  • § 23 und § 44 Landeshaushaltsordnung
  • ESF-Förderrichtlinie

Wer informiert weiter?

  • Regionalagentur Emscher-Lippe
  • Regionalagentur Münsterland
  • Industrie und Handelskammer
  • Handwerkskammer

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