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Förderprogramme von A – Z
Förderung der Nahmobilität
Bezeichnung Förderprogramm
Förderung der Nahmobilität
Wer wird gefördert?
Gemeinden und Gemeindeverbände, privatrechtlich organisierte Unternehmen mit kommunaler Mehrheitsbeteiligung die satzungsgemäß Verkehrsinfrastrukturaufgaben wahrnehmen, sonstige kommunale Zusammenschlüsse in Form von Vereinen, Stiftungen oder ähnlichen Institutionen des Privatrechts, die satzungsgemäß die Förderung der Nahmobilität verfolgen und deren Mitgliedskommunen als fußgänger- und fahrradfreundlich anerkannt worden sind.
Was wird gefördert?
- Radverkehrsanlagen
- Fußverkehrsanlagen
- Fahrradstationen
- Fahrradabstellanlagen im öffentlichen Raum incl. Ladestationen für Elektrofahrräder
- Einrichtung von Wegweisungssystemen für Radverkehrsnetze
- Öffentlichkeitsarbeit zur Förderung der Nahmobilität
Wie sind die Konditionen?
Regelfördersatz 80 Prozent, mit eventuellen Zuschlägen von 5 Prozent aufgrund der Lage in einem strukturschwachen Gebiet; vereinzelte Sonderkonditionen.
Wo ist der Antrag zu stellen?
Bewilligungsbehörde
Bezirksregierung Münster
Dezernat 25
Domplatz 1 – 3
48143 Münster
Wann ist der Antrag zu stellen?
Finanzierungsantrag bis spätestens 1. Juni des dem Baubeginn vorausgehenden Jahres
Welche Rechtsgrundlage besteht?
Förderrichtlinien Nahmobilität (FöRi-Nah)
Was noch wichtig ist?
- Bei den Bauvorhaben muss es sich um Investitionen handeln
- Keine Unterhaltung oder Instandsetzung
- Bagatellgrenze 20.000 Euro, bei Maßnahmen AGFS 5.000 Euro
- Zweckbindung in der Regel 20 Jahre, abweichend in Einzelfällen 10 Jahre
Wer informiert weiter?
Bezirksregierung Münster
Dezernat 25
Domplatz 1 – 3
48143 Münster
Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen
Downloads
- Anlage zum Änderungsantrag (xlsx, 17 KB) (Link öffnet sich in neuem Fenster)
- Muster 1 – Antrag (pdf, 1.6 MB) (Link öffnet sich in neuem Fenster)
- Muster 2 – Anlage Ausgaben (pdf, 115 KB) (Link öffnet sich in neuem Fenster)
- Muster 7 – Mittelausgleich (pdf, 60 KB) (Link öffnet sich in neuem Fenster)
- Muster 8 – Antrag auf Auszahlung von Teilbeträgen (pdf, 57 KB) (Link öffnet sich in neuem Fenster)
- Muster 9 – Ausgabeblatt (xlsx, 17 KB) (Link öffnet sich in neuem Fenster)
- Muster 10a – Verwendungsnachweis (Festbetragsfinanzierung) (pdf, 68 KB) (Link öffnet sich in neuem Fenster)
- Muster 10 – Verwendungsnachweis (Anteilfinanzierung) (pdf, 1.5 MB) (Link öffnet sich in neuem Fenster)
- Logos des Ministeriums für Umwelt, Naturschutz und Verkehr NRW (zip, 10.5 MB) (Link öffnet sich in neuem Fenster)
- Musterweiterleitungsvertrag (docx, 30 KB) (Link öffnet sich in neuem Fenster)
Rechtsvorschriften
- Förderrichtlinien Nahmobilität (FöRi-Nah) (pdf, 3.2 MB) (Link öffnet sich in neuem Fenster)
- Förderkatalog Nahmobilität 2024 (FöRi-Nah) (pdf, 19 KB) (Link öffnet sich in neuem Fenster)
- Hinweise zu Förderrichtlinien (pdf, 35 KB) (Link öffnet sich in neuem Fenster)
Kommunalaufsichtlicher Fragenkatalog – Anlage zum Förderantrag
Das Gemeindefinanzierungsgesetz wie auch die Verwaltungsvorschriften zu § 44 Landeshaushaltsordnung (Ziffer 2.6. VVG) sehen eine Beteiligung der Kommunalaufsicht im Rahmen der Förderverfahren mit Kommunen vor.
Hierfür werden antragstellende Kommunen – unabhängig von der jeweiligen Haushaltssituation – gebeten, den Fragebogen ausgefüllt den Antragsunterlagen an die Fachdezernate beizufügen. Bitte beachten Sie, dass dem Fragebogen zu investiven und konsumtiven Anteilen die Stellungnahme der unteren Kommunalaufsicht zur Haushaltsverträglichkeit beizufügen ist.
Bei Anträgen von kreisangehörigen Kommunen, deren Haushalt nicht fiktiv ausgeglichen ist, ist die Stellungnahme der unteren Kommunalaufsicht beizufügen.