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Förderprogramme von A – Z
Gesundheitswesen – Sonstige Förderungen
Das Dezernat 24 bewilligt für spezielle Einzelmaßnahmen Förderungen im Bereich Gesundheitswesen. Ob eine Einzelmaßnahme gefördert werden kann, wird in enger Abstimmung mit dem zuständigen Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter des Landes Nordrhein-Westfalen entschieden.
Außerdem bewilligt das für öffentliche Gesundheit, medizinische und pharmazeutische Angelegenheiten, Sozialwesen und Krankenhausförderung zuständige Dezernat 24 jährlich wiederkehrende Förderungen im Gesundheitswesen. Zum Beispiel werden folgende Beratungsstellen gefördert:
- Landesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe NRW e. V.,
- Netzwerk Büro NRW,
- Sucht- und Drogenberatungsstellen.
Die erforderlichen Vordrucke stehen als Download bereit. Da die Formulare mit einer Unterschrift im Original versehen sein müssen, übersenden Sie die ausgefüllten Vordrucke bitte auf dem Postweg.
Formulare
- Zuwendungsantrag (Allgemein) (pdf, 43 KB) (Link öffnet sich in neuem Fenster)
- Rechtsmittelverzichtserklärung § 96 BVFG (pdf, 7 KB) (Link öffnet sich in neuem Fenster)
- Rechtsmittelverzichtserklärung und Mittelanforderung LHO (pdf, 63 KB) (Link öffnet sich in neuem Fenster)
- Verwendungsnachweis (Allgemein) (pdf, 105 KB) (Link öffnet sich in neuem Fenster)
Rechtsvorschriften
- Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P) (pdf, 208 KB) (Link öffnet sich in neuem Fenster)
- Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung an Gemeinden (ANBest-G) (pdf, 129 KB) (Link öffnet sich in neuem Fenster)