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EU-Förderung


Europäischer Fonds für regionale Entwicklung (EFRE)

Gruppe fährt auf dem Ems Radweg

EmsRadweg © IG EmsRadweg

Aufgabe des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) ist es, die wichtigsten regionalen Ungleichheiten innerhalb der Europäischen Union abzubauen. Es gilt, auf die wirtschaftlichen Stärken und Potenziale von Regionen aufzubauen. Dafür fördert der EFRE Regionen mit Entwicklungsrückstand und Strukturproblemen. Außerdem unterstützt der Fonds Industrieregionen mit rückläufiger Entwicklung bei ihrer Umwandlung.


Steckbrief

Förderziele

Ungleichheiten zwischen den einzelnen Regionen der EU abbauen; territorialen Zusammenhalt stärken; wirtschaftliche und soziale Differenzen verringern.

Förderbereich

Unter anderem Innovationsforschung, -entwicklung und -umsetzung, Infrastruktur; Regionalförderung; Unternehmensgründungen

Förderschwerpunkte

Stärkung von Forschung, technologischer Entwicklung und Innovation, Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit von kleinen und mittleren Unternehmen, Förderung der Bestrebungen zur Verringerung der CO2-Emissionen, nachhaltige Stadt- und Quartiersentwicklung/Prävention.

Budget

  • 325 Milliarden Euro insgesamt für Europäische Struktur- und Investitionsfonds
  • 19,23 Milliarden Euro für Deutschland
  • circa 1,2 Milliarden Euro für NRW

Förderart

Zuschuss (Prinzip der Kofinanzierung)

Geltungsdauer

1.1.2014 – 31.12.2020

Förderberechtigte

Unter anderen Unternehmen; Kommunen; Öffentliche Einrichtung; Verbände/Vereinigungen; Hochschulen

Zuständigkeit

Europa
Europäische Kommission
Herr Raphael GOULET
GD Regionalpolitik/01 – Referat Information
CSM2 A01/200
B-1049 Brüssel

Telefon: 0032 2296 0634
Telefax: 0032 2296 6003
E-Mail: regio-info@ec.europa.eu

Deutschland
Bundesministerium
für Wirtschaft und Energie
Referat EA3
11019 Berlin

E-Mail: buero-ea3@bmwi.bund.de

Land Nordrhein-Westfalen
Ministerium für Wirtschaft, Energie, Industrie,
Mittelstand und Handwerk
des Landes Nordrhein-Westfalen
Berger Allee 35
40213 Düsseldorf

Regierungsbezirk Münster
Bezirksregierung Münster
– Dezernat 34 –
Freiherr-von-Vincke-Haus
Domplatz 36
48143 Münster

 

Finanzierungsinstrument der Kohäsionspolitik

Der Europäische Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) ist neben dem Europäischen Sozialfonds (ESF) und dem Kohäsionsfonds (KF) ein Finanzierungsinstrument der europäischen Kohäsionspolitik. Das Ziel der Kohäsionspolitik ist es, den wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalt in der Europäischen Union zu stärken.

Der Europäische Fonds für regionale Entwicklung verfolgt gemeinsam mit dem ESF und dem Kohäsionsfonds für den Zeitraum 2014 – 2020 zwei Hauptziele:

  • Investition in Wachstum und Arbeitsplätze,
  • europäische territoriale Zusammenarbeit.

Mit Investitionen will die Europäische Union einerseits den Arbeitsmarkt und die regionalen Volkswirtschaften stärken. Andererseits zielen ihre Förderungen auf eine verstärkte grenzübergreifende, transnationale und interregionale Zusammenarbeit ihrer Mitgliedstaaten.

Strategie Europa 2020

Die Förderung mit EFRE-Mitteln im Rahmen der Kohäsionspolitik richtet sich aus an der Strategie Europa 2020. Europa 2020 ist die Wachstumsstrategie, die die Europäische Union 2010 für das laufende Jahrzehnt festgelegt hat. Im Zentrum der Strategie steht ein intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum. Mit diesen drei Prioritäten sollen die Beschäftigung, die Produktivität und der soziale Zusammenhalt in der EU gestärkt werden. Die EU hat sich mit der Strategie 2020 eindeutig messbare Ziele in fünf Schwerpunktbereichen aufgegeben, die bis zum Jahr 2020 erreicht werden sollen. Diese Kernziele sind:

  1. Beschäftigung:
    • 75 Prozent  der 20- bis 64-Jährigen sollen in Arbeit stehen.
  2. Innovation:
    • 3 Prozent des Bruttoinlandsprodukts (BIP) der EU sollen für Forschung und Entwicklung aufgewendet werden.
  3. Klimawandel und Energie:
    • Verringerung der Treibhausgasemissionen um 20 Prozent gegenüber 1990;
    • Erhöhung des Anteils erneuerbarer Energien auf 20 Prozent;
    • Steigerung der Energieeffizienz um 20 Prozent.
  4. Bildung:
    • Verringerung der Schulabbrecherquote auf unter 10 Prozent;
    • Steigerung des Anteils der 30- bis 34-Jährigen mit abgeschlossener Hochschulbildung auf mindestens 40 Prozent.
  5. Bekämpfung von Armut und sozialer Ausgrenzung: Die Zahl der von Armut und sozialer Ausgrenzung betroffenen oder bedrohten Menschen soll um mindestens 20 Millionen sinken.

Schwerpunktsetzung des EFRE

In der neuen Förderperiode zielen EFRE-geförderte Maßnahmen auf wenige thematische Schwerpunktziele, damit sie wirksamer und messbarer werden. Die thematischen Ziele der EFRE-Investitionen konzentrieren sich dabei auf die Schwerpunkte der Strategie Europa 2020. Sie sind in der Kohäsionspolitik festgelegt, zu dessen Umsetzung der EFRE beiträgt.

Investitionen im Rahmen des EFRE NRW konzentrieren sich – aufgrund einer Auswahl der in den EU-Verordnungen festgelegten thematischen Ziele und Investitionsprioritäten – auf die folgenden vier thematischen Prioritätsachsen:

  • Stärkung von Forschung, technologischer Entwicklung und Innovation,
  • Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit von kleinen und mittleren Unternehmen,
  • Förderung der Bestrebungen zur Verringerung der CO2-Emissionen,
  • Nachhaltige Stadt- und Quartiersentwicklung/Prävention.

Regionale Unterschiede und Mittelverteilung

Je nachdem, welcher Kategorie geförderte Regionen angehören, müssen sie ihre EFRE-Mittel auf die genannten Schwerpunktthemen konzentrieren:

  • Stärker entwickelte Regionen müssen mindestens 80 Prozent der Mittel auf mindestens zwei der genannten Schlüsselprioritäten konzentrieren,
  • Übergangsregionen müssen mindestens 60 Prozent der Mittel auf mindestens zwei der genannten Schlüsselprioritäten konzentrieren,
  • weniger entwickelte Regionen müssen mindestens 50 Prozent der Mittel auf mindestens zwei der genannten Schlüsselprioritäten konzentrieren.

Außerdem müssen EFRE-Mittel je nach Region gezielt für Projekte zur CO2-armen Wirtschaft eingesetzt werden:

  • in stärker entwickelten Regionen mindestens 20 Prozent,
  • in Übergangsregionen mindestens 15 Prozent,
  • in weniger entwickelten Regionen mindestens 12 Prozent.

Im Rahmen der Programme zur europäischen territorialen Zusammenarbeit konzentrieren sich mindestens 80 Prozent der Mittel auf die ersten drei Prioritätsachsen.

Kategorien der Regionen

Die zugewiesenen EFRE-Mittel, richten sich danach, in welche Kategorie eine Region fällt. Es werden drei verschiedene Kategorien von Regionen unterschieden:

  • stärker entwickelte Regionen (mit einem Pro-Kopf-BIP über 90 Prozent des EU-Durchschnitts),
  • Übergangsregionen (mit einem Pro-Kopf-BIP zwischen 75 Prozent und 90 Prozent des EU-Durchschnitts),
  • weniger entwickelte Regionen (mit einem Pro-Kopf-BIP unter 75 Prozent des EU-Durchschnitts).

Das gesamte Gebiet des Landes Nordrhein-Westfalen unterliegt der Gebietskategorie „Stärker entwickelte Regionen“. Neben den Auswirkungen auf die Mittelverteilung innerhalb eines Landes zu den Schwerpunkten des jeweiligen EFRE-Programms, wirkt sich die Kategorisierung auf die Budgetverteilung zwischen den Bundesländern aus.

Investitionsprioritäten des EFRE

Innerhalb der Prioritätsachsen unterstützt der EFRE sogenannte Investitionsprioritäten. Dies sind Schwerpunktbereiche mit detaillierten Zielen, zu deren Umsetzung der EFRE beiträgt. Das EFRE-Programm NRW unterstützt folgende Investitionsprioritäten:

  • Stärkung von Forschung, technologischer Entwicklung und Innovation,
  • Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit von kleineren und mittleren Unternehmen (KMU),
  • Erhaltung und Schutz der Umwelt sowie Förderung der Ressourceneffizienz (als Teil der Mischachse 4 „Nachhaltige Stadt- und Quartiersentwicklung/Prävention“)
  • Verringerung der CO2-Emissionen in allen Branchen der Wirtschaft.

Territoriale Besonderheiten

Der EFRE berücksichtigt in besonderem Maße spezielle territoriale Eigenschaften. Einen Sonderstatus genießen Regionen, die durch ihre geografische Lage benachteiligt sind. Hierzu gehören zum Beispiel Gebiete, die unter starken und dauerhaften natürlichen Nachteilen leiden oder eine sehr geringe Bevölkerungsdichte aufweisen. Dies gilt für Insel, Grenz- und Bergregionen. Besonderes Augenmerk wird auch den Regionen gewidmet, die am Rand des EU-Territoriums liegen.

Nachhaltige Stadtentwicklung

Der Europäische Fonds für regionale Entwicklung fördert eine nachhaltige Stadtentwicklung. Dafür muss jeder Mitgliedstaat mindestens 5 Prozent der zugewiesenen EFRE-Mittel einsetzen. Die Mittel dienen Maßnahmen, die ökonomische, soziale, klimatische, demografische Schwierigkeiten sowie Umweltprobleme der städtischen Gebiete des Mitgliedstaates bekämpfen. In Nordrhein-Westfalen sind 20 Prozent der Mittel der Prioritätsachse für nachhaltige Stadtentwicklung durch das EFRE-Programm NRW zugewiesen worden. 

Art und Höhe der Förderung

Der EFRE fördert nationale und regionale Programme nach dem Prinzip der Kofinanzierung. Das heißt, der EFRE steuert zusätzliche Mittel für Projekte bei, auf Grundlage der öffentlichen Mittel, die das jeweilige Land bereitstellt.

Das Kofinanzierungsniveau des EFRE ist dem Entwicklungsstand der betreffenden Regionen angepasst. Es bestehen für die Kofinanzierung aus dem Strukturfonds EFRE folgende Obergrenzen:

  • 50 Prozent der zuschussfähigen Ausgaben in stärker entwickelten Regionen,
  • 60 Prozent der zuschussfähigen Ausgaben in Übergangsregionen,
  • 85 Prozent der zuschussfähigen Ausgaben in weniger entwickelten Regionen.

Verteilung der EFRE-Mittel auf die Mitgliedstaaten

EFRE-Mittel stehen allen Mitgliedstaaten und Regionen zu. Unterstützungen aus dem Strukturfonds beantragen die Mitgliedstaaten mit sogenannten Partnerschaftsvereinbarungen.

Partnerschaftsvereinbarungen

Partnerschaftsvereinbarungen sind Abkommen, in denen jeder Mitgliedsstaat mit der Europäischen Kommission für alle EU-Fonds den nationalen Gesamtbeitrag zu den thematischen Zielen vereinbart. Außerdem dokumentieren Partnerschaftsvereinbarungen die konkreten Maßnahmen für die Umsetzung der Ziele von Europa 2020. Detailliert wird dabei aufgeführt, wie EFRE-Mittel zur Umsetzung der Gesamtstrategie eines Staates beitragen.

In der Bundesrepublik Deutschland wird die Partnerschaftsvereinbarung federführend durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) koordiniert. An der Planung sind lokale und regionale Gebietskörperschaften (LRG) beteiligt. Das BMWi koordiniert alle den EFRE betreffenden Fragen und steht sowohl den Ländern als auch der Kommission als Ansprechpartner auf nationaler Ebene zur Verfügung.

Die EU-Kommission hat im Mai 2014 die deutsche Partnerschaftsvereinbarung für die Förderperiode 2014 – 2020 genehmigt.

EFRE-Budget 2014 – 2020

EFRE und ESF Mittel

© Bezirksregierung Münster

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Für die neu begonnene Förderperiode 2014 bis 2020 hat die EU der Kohäsionspolitik rund 325 Milliarden Euro zugeteilt. Das Budget von EFRE und ESF beträgt zusammen 256 Milliarden Euro. Der Anteil des EFRE wird auf einzelstaatlicher Ebene entschieden.

  • 9.771 Millionen Euro für Übergangsregionen (BIP pro Kopf < 75 Prozent des EU-27-Durchschnitts),
  • 8.498 Millionen Euro für entwickelte Regionen (BIP pro Kopf > 90 prozent des EU-27-Durchschnitts),
  • 965 Millionen Euro für Europäische Territoriale Zusammenarbeit.

15 Programme des EFRE und ein Multi-Fonds-Programm von EFRE und ESF setzen diese Investitionen um.

Das Budget für den EFRE.NRW beträgt circa 1,25 Milliarden Euro, so dass sich unter Berücksichtigung einer 50-prozentigen Kofinanzierung ein Gesamtbudget von circa 2,5 Milliarden Euro für die neue Förderperiode ergibt.

Operationelle Programme EFRE

Auf der Grundlage der Partnerschaftsvereinbarungen erstellen die Bundesländer individuell sogenannte Operationelle Programme (OP). Diese sind spezifische Umsetzungen der Förderschwerpunkte. Sie berücksichtigen die unterschiedlichen regionalen Bedingungen und adressieren deshalb unterschiedliche Ziele.

Verantwortlich für die Durchführung der operationellen Programme sind Behörden der einzelnen Länder, die die Mitgliedstaaten benennen. Sie verwalten, bescheinigen und prüfen die OPs.

In den Operationellen Programmen EFRE werden die wesentlichen Ziele, Maßnahmen und erwarteten Ausgaben, die aus dem EFRE im Zeitraum 2014 bis 2020 finanziert werden sollen, regional festgelegt.

Die OPs EFRE legen auch die Antragsberechtigung und allgemeinen Fördervoraussetzungen fest. Die bewilligten EFRE-Fördergelder dürfen nur nach den in den Operationellen Programmen festgelegten Bedingungen verwendet und weitergegeben werden. Alle Operationellen Programme bedürfen der Genehmigung durch die EU-Kommission.

Das Operationelle Programm EFRE 2014 – 2020 ist am 17. November 2014 von der EU-Kommission genehmigt worden.

Rechtsvorschriften

Verordnung (EU) Nr. 1301/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom
17. Dezember 2013 über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung und mit besonderen Bestimmungen hinsichtlich des Ziels „Investitionen in Wachstum und Beschäftigung“ und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1080/2006

Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom
17. Dezember 2013 mit gemeinsamen Bestimmungen über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, den Europäischen Sozialfonds, den Kohäsionsfonds, den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums und den Europäischen Meeres- und Fischereifonds sowie mit allgemeinen Bestimmungen über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, den Europäischen Sozialfonds, den Kohäsionsfonds und den Europäischen Meeres- und Fischereifonds und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1083/2006 des Rates

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