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Energiewende in der Region
Wasserstoff
Eine klimaverträgliche Transformation des Energiesektors erfordert zwangsläufig eine Veränderung des nationalen Energiemix. Steinkohle und Erdgas als fossile Energieträger sollen möglichst durch neue Energieträger ersetzt werden (Dekarbonisierung der Energieversorgung). Dabei setzt der Bund stark auf die höchstmögliche Eigenproduktion, aber auch den Import und die Erzeugung von Wasserstoff.
Wasserstoff ist ein Sekundärenergieträger. Er wird mittels Elektrolyse - bestenfalls mit Hilfe von grünem Strom - in sogenannten Elektrolyseuren produziert und soll als universeller Energieträger in allen Energiesektoren eingesetzt werden. Dazu bedarf es einer entsprechenden Infrastruktur, die Wasserstoff einer großen Gruppe von Endverbrauchern zugänglich macht.
Die Implementierung einer leistungsfähigen Wasserstoffinfrastruktur läuft daher im Idealfall parallel zum Ausbau der Erneuerbaren Energien. Sie ist Grundvoraussetzung für den erfolgreichen Markthochlauf der Wasserstoffwirtschaft. Das Wasserstoff-Kernnetz soll hierzu das Grundgerüst bilden. Sogenannte Anschlussleitungen (Verteilnetze) an einzelne Letztverbraucher sind jedoch nicht Bestandteil des Wasserstoff-Kernnetzes, da der Fokus hier auf der überregionalen Transportebene liegt.
Weitere Informationen zum geplanten nationalen Wasserstoff-Kernnetz (inkl. Projektliste und Maßnahmenkarte) finden Sie hier:
- Bundesnetzagentur (externer Link öffnet sich in neuem Fenster)
- Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (externer Link öffnet sich in neuem Fenster)
Wasserstoffinfrastruktur
Der Ausbau der Energieinfrastruktur als Beitrag zu einer unabhängigen und nachhaltigen Energieerzeugung ist ein Kernbestandteil der Energiewende. Mit der Aufnahme von Wasserstoff als dritten Energieträger (neben ten Energieträger Strom und Gas in das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) (auch beigemischter Wasserstoff) ist ein notwendiger Schritt zum Aufbau einer leitungsgebundenen Wasserstoffinfrastruktur gemacht.
Bislang besteht das Wasserstoffnetz in Deutschland lediglich aus singulären Wasserstoffleitungen, die als industriell genutzte Direktleitungen, Endverbrauchern nicht frei zugänglich sind.
In den vergangenen Jahren wurden gesetzliche Änderungen vorgenommen, um den Auf- und den Ausbau einer Wasserstoffinfrastruktur zu ermöglichen:
- Aufnahme von Wasserstoff als dritten Energieträger im EnWG
- Normierung der Möglichkeit der Planfeststellung für den Aufbau von Wasserstoffinfrastruktur im EnWG
- Schaffung von Vorschriften zur Umwidmung bestehender Gasleitungen
- Gesetzliche Regelung zur Genehmigung eines Wasserstoffkernnetzes
- Ausweitung der planungsrechtlichen Außenbereichsprivilegierung auf Wasserstoffleitungen
Ausweitung des Anwendungsbereichs der Raumordnungsverordnung (ROV) auf Wasserstoff
Industrieleitungen, die eine Erzeugungsanlage mit einzelnen Verbrauchsstellen verbinden, sind vom EnWG nach wie vor nicht erfasst. Der Genehmigungsrahmen richtet sich nach der Rohrfernleitungsverordnung (RohrFLtgV) in Verbindung mit dem Gesetz über die Umweltverträglichkeit (UVPG) und der Gashochdruckleitungsverordnung (GasHDrLtgV).
Neben dem Aufbau eines reinen Wasserstoffnetzes setzt die Bundesregierung auf die Umstellung bestehender Gasleitungen.
Der Auf- und Ausbau einer reinen Wasserstoffinfrastruktur bedingt die Errichtung neuer Elektrolyseure. Es handelt sich um genehmigungspflichtige Anlagen nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG), welche ferner als Anlagen nach der Industrieemissionsrichtlinie (IE-RL) einzuordnen sind. Darüber hinaus ist die planungsrechtliche Situation vor Ort zu betrachten und zu bewältigen.
Wasserstoffproduktion
Elektrolyseure sind Hoffnungsträger der Energiewende. Die Erzeugung von Wasserstoff aus "grünem" Strom ist eine wichtige Lösung für das Speicher- und Transportproblem von Strom aus Erneuerbaren-Energien-Anlagen. Mit der Fortschreibung der Nationalen Wasserstoffstrategie soll das Ziel für die heimische Elektrolysekapazität bis zum Jahr 2030 auf 10 GW Gesamtleistung steigen.
Im letzten Jahr wurden bereits neue Regelungen für Elektrolyseure geschaffen, insbesondere im Baugesetzbuch. Derzeit arbeitet die Bundesregierung, aufgrund der im Juli 2023 verabschiedeten Fortschreibung der Nationalen Wasserstoffstrategie zudem an einem sogenannten Wasserstoffbeschleunigungsgesetz, welches auf die Anpassung und Vereinfachung der regulatorischen und gesetzgeberischen Rahmenbedingungen abzielt. Planungs- und Genehmigungsverfahren für Elektrolyseure und die wichtige Wasserstoffinfrastruktur sollen vereinfacht werden. Dennoch werden auch weiterhin bei der Errichtung und dem Betrieb von Elektrolyseuren diverse rechtliche Vorgaben zu beachten sein. Neben Abgrenzungsherausforderungen zwischen dem EnWG und der RohrFLtgV, der Bewältigung der planungsrechtlichen Situation sowie arten- und naturschutzfachlicher Aspekte, kann vor allem der notwendige Flächenbedarf zu Konflikten führen.
Was kann die Bezirksregierung Münster bewegen?
Die Bezirksregierung Münster versteht sich, neben ihren direkten Zuständigkeiten (siehe nachstehende Verweise unter "Weitere Informationen"), als Moderatorin und Ansprechpartnerin für die gesamte Region.
Umweltgerecht produzierter und genutzter Wasserstoff kann ein wichtiger Beitrag nicht nur zur Energiewende, sondern auch zum andauernden Strukturwandel im Regierungsbezirk sein. Diese Einschätzung bestätigt sich auch durch das große Interesse an den beiden bereits in den Jahren 2021 und 2022 durchgeführten Wasserstoffgipfeln für den Bezirk.
Weitere Informationen hierzu:
Die Veranstaltungen bestätigten die Potentiale der Region und mündeten in der Einrichtung einer Working Group Wasserstoff, die Information, Sensibilisierung, Vernetzung und Unterstützung der Akteure und Akteurinnen im gesamten Regierungsbezirk als Ziel hat.
Regierungspräsident Andreas Bothe und Dr. Fritz Jaeckel, Hauptgeschäftsführer der IHK Nord Westfalen, haben Anfang Dezember 2023 zu einem weiteren Austausch in der Working Group eingeladen. Teilgenommen haben Akteure und Akteurinnen aus dem Regierungs- und dem Kammerbezirk sowie aus Niedersachsen und den Niederlanden. Ziel war zunächst eine gegenseitige Information über Wasserstoff-Vorhaben und -Projekte in der Region sowie über gemeinsame Interessen und Potentiale. Sowohl in der Emscher-Lippe-Region als auch im Münsterland sind in den vergangenen Jahren bereits Netzwerke und Projekte entstanden.
Die im Rahmen des Austauschs dargestellten Potentiale der Region sowie die bestehenden Anforderungen und Bedürfnisse der Akteure und Akteurinnen zeigten deutlich, dass es nun gilt, die Aktivitäten verstärkt miteinander unter Einbindung der Nachbarregionen Niedersachsen und den Niederlanden zu verbinden. Dies bleibt gemeinsamer Auftrag der Working Group.
Weitere Informationen
- Versorgungsleitungen
- Zulassungsverfahren bei Rohrfernleitungsanlagen in NRW (pdf, 765 KB) (Link öffnet sich in neuem Fenster)
- Planfeststellung
- Regionalplanung
- Natur- und Landschaftsschutz
- Immissionsschutz
Fördermöglichkeiten Energiewende
Umfangreiche Informationen finden Sie bei der in Nordrhein-Westfalen für Förderungen im Bereich der Energiewende zentral zuständigen Bezirksregierung Arnsberg:
Für Kommunen finden Sie Informationen auf der Seite des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz sowie die nachfolgend hinterlegte Übersicht: