Bezirksregierung
Münster

Altersteilzeit für Lehrer:innen im Beamtenverhältnis

Lehrer:innen im Beamtenverhältnis kann nach Vollendung des 60. Lebensjahres auf Antrag, der sich auf die Zeit bis zum Ruhestand erstrecken muss, auf der Grundlage des § 66 Landesbeamtengesetz (LBG) Altersteilzeit bewilligt werden.

Das MSW hat mit Erlass vom 12. Juni 2013 Durchführungsbestimmungen für die Altersteilzeit der Lehrkräfte ab dem 1. August 2013 erlassen. Der Runderlass zur Altersteilzeit setzt die Regelungen des § 66 LBG für den Schulbereich um. Die ursprüngliche Befristung der Maßnahme wurde mittlerweile durch Erlass vom 29. März 2016 aufgehoben.

Das Wichtigste im Überblick:

  • Der Beginn der ATZ ist für Vollzeit- und Teilzeitbeschäftigte ab dem 1. August nach Vollendung des 60. Lebensjahres möglich.
  • Es dürfen keine dringenden dienstlichen Gründe entgegenstehen.
  • Altersteilzeit kann entweder im Teilzeitmodell oder im Blockmodell ausgeübt werden.
  • Das Blockmodell ist für vorher voll- und teilzeitbeschäftigte Lehrkräfte möglich.

Das Blockmodell unterteilt sich in eine Beschäftigungsphase, in der die gesamte zu erbringende Arbeitsleistung während der Altersteilzeit erbracht wird und eine Freistellungsphase, die sich daran anschließt und bis zum Ruhestand erstreckt.

  • Das Teilzeitmodell ist für vorher voll- und mit hoher Stundenzahl beschäftigte Lehrkräfte möglich.

Beim Teilzeitmodell wird durchgehend bis zum Ruhestand mit 65 % der durchschnittlichen Arbeitszeit der letzten fünf Jahre vor Beginn der Altersteilzeitbeschäftigung gearbeitet.

Wenn die Altersteilzeit weniger als die Hälfte der regelmäßigen Arbeitszeit beträgt, ist diese nur im Blockmodell zu bewilligen (§ 66 II LBG NRW).

  • Es sind jeweils die individuellen Regelstunden der Schulform zu beachten
  • Die Arbeitsleistung beträgt bis zu 65 % der durchschnittlichen Stundenzahl der letzten fünf Schuljahre. Dabei zählt zum Beispiel ein Urlaubsjahr als Jahr mit 0 Stunden.

Altersteilzeit für Lehrer:innen im Tarifbeschäftigungsverhältnis

Am 31. Dezember 2009 lief der Altersteilzeittarifvertrag aus. Arbeitsverhältnisse im Modell einer Altersteilzeit sind für tarifbeschäftigte Lehrkräfte daher derzeit nicht mehr möglich