Bezirksregierung
Münster

Die stufenweise Wiedereingliederung dient dazu, arbeits- und dienstunfähige Lehrkräfte nach längerer Krankheit schrittweise an die volle Arbeitsbelastung heranzuführen und so den Übergang zur vollen Berufstätigkeit zu erleichtern.

Wiedereingliederungen werden in der Regel nach dem sogenannten „Hamburger Modell“ durchgeführt. Beschäftigte und behandelnde Ärzte sprechen einen individuellen Wiederein-gliederungsplan ab, der dazu dient, in festgesetzten Zeiträumen durch Erhöhung der Pflicht-stundenzahl in Stufen die volle Belastung der Lehrkraft im Beruf wieder zu erreichen. Der Wieder-eingliederungsplan schließt mit der Prognose, wann ein Beschäftigter wieder voll belastbar ist. Die Berufstätigkeit während der stufenweisen Wiedereingliederung umfasst in der Regel das gesamte Tätigkeitsspektrum des Lehrerberufs. Die Wiedereingliederung kann durch weitere Maßnahmen, die zu einem besseren Start in das Berufsleben verhelfen können, begleitet werden. In einem BEM-Verfahren ist die Wiedereingliederung eine häufig vereinbarte Maßnahme.

Der Wiedereingliederungsplan muss vor Beginn der Durchführung durch die Bezirksregierung genehmigt werden und deshalb frühzeitig eingereicht werden.