Genehmigungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG)
Informationen zum Genehmigungsverfahren
Die Firma Biogas Donsel GmbH & Co. KG hat die Änderungsgenehmigung zur wesentlichen Änderung der gemäß § 16 Abs. 1 Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) genehmigten Biogasanlage, Lasterfeld 60 in 48599 Gronau (Gemarkung Epe, Flur 40, Flurstücke 132, 133) beantragt.
| Antragssteller und Standort der Anlage: |
|---|
| Biogas Donsel GmbH & Co. KG Lasterfeld 20 48599 Gronau |
Vorhaben:
Erweiterung der Biogasanalge um
- neue Gärbehälter
- eine Substratlagerhalle
- eine Biogasaufbereitungsanlage
- und weitere Bauteile
Hier: Auslegung der Antragsunterlagen
Die Firma Biogas Donsel GmbH & Co. KG hat die Änderungsgenehmigung zur wesentlichen Änderung der gemäß § 16 Abs. 1 Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) genehmigten Biogasanlage, Lasterfeld 60 in 48599 Gronau (Gemarkung Epe, Flur 40, Flurstücke 132, 133) beantragt.
Die Auslegung der dazugehörigen Antragsunterlagen erfolgt auf der Internetseite der Bezirksregierung Münster in der Zeit vom
11.05.2026 - 10.06.2026
und wurde vorab am 08.05.2026 im Amtsblatt der Bezirksregierung Münster und im Internet derselben bekannt gemacht.
Einwendungen
Aus der Bekanntmachung ergibt sich der Zeitraum, in dem Einwendungen gegen das geplante Vorhaben bei der Bezirksregierung Münster erhoben werden können.
Die Einwendungsfrist endet am 10.07.2026.
Etwaige Einwendungen gegen das Vorhaben können elektronisch unter der E-Mail-Adresse: dez52[at]bezreg-muenster.nrw.de (dez52[at]bezreg-muenster[dot]nrw[dot]de) sowie bei der Bezirksregierung Münster schriftlich oder elektronisch vorgebracht werden. Die Einwendungen sollen die volle leserliche Anschrift (in Blockschrift) des Einwenders tragen. Eine einfache E-Mail ist dafür ausreichend.
Antragsunterlagen
An dieser Stelle können die Antragsunterlagen vom 11.05.2026 – 10.06.2026 eingesehen werden.