Lehrerversetzung
Über OLIVER, das Portal der Landesregierung für Versetzungen, können Lehrkräfte und Personen mit anderen Professionen, die unbefristet im öffentlichen Schuldienst tätig sind, zwischen unterschiedlichen Versetzungsverfahren auswählen
Das LVV_ Lehrerversetzungsverfahren innerhalb von Nordrhein-Westfalen
Das Verfahren bietet die Möglichkeit einen Antrag auf eine Versetzung aus persönlichen Gründen zu stellen. Versetzungen werden grundsätzlich zum 01.08. eines Jahres durchgeführt und können nur auf laufbahngleiche Stellen erfolgen. Antragsfristen sind zu beachten.
Fünf Jahre nach dem ersten zulässigen Versetzungsantrag (also mit dem 6. Antrag) erfolgt eine automatische Freigabeerklärung. Ob auch eine Aufnahme an einer anderen Schule stattfinden wird, muss im Einzelfall geprüft werden.
Das Rückkehrverfahren (Abwicklung ebenfalls über das LVV)
Rückkehrinnen und Rückkehrer deren Beurlaubung endet, können über dieses Verfahren eine Versetzung an eine neue Schule in Wohnortnähe (Rückkehr aus Elternzeit) oder ihren Wunschorten beantragen. Rückkehrerinnen und Rückkehrer aus einer Beurlaubung von bis zu einem Jahr kehren ohne Antragstellung grundsätzlich an ihre bisherige Schule zurück.
LTV_ das Lehreraustauschverfahren mit Versetzung außerhalb von NRW
Über das Lehreraustauschverfahren zwischen den Ländern der Bundesrepublik Deutschland haben alle Lehrkräfte die Möglichkeit einen Antrag auf einen Wechsel des Bundeslandes zu stellen.